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Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
WasDennNun:
Stimmt, wir haben die Leistung mittlerer Art und Güte gesteigert, ohne jedoch die Gesundheit zu gefährden (nachweislich, da ja Krankenstand und Zufriedenheit sich positiv entwickelt haben, keine Überlastungsanzeigen eingehen, ...).
Das heißt natürlich, dass man
1.) entweder vorher nicht die Leistung mittlerer Art und Güte von den AN erhalten hat
2.) oder die leistungsfähig der MA sich verändert hat, so dass jetzt die Leistung mittlerer Art und Güte höher ist
3.) oder die MA eine Leistung erbringen, die oberhalb ihrer Leistung mittlerer Art und Güte ist, was ja
3a). entweder eine Gefährdung der Gesundheit wäre (wenn der AN sich nicht in der Freizeit regenerieren kann)
3b.) oder eine unangemessene Inanspruchnahme der Kräfte der AN ist (weil ja keine angewiesene Inanspruchnahme, sondern freiwillige Leistung. Das kann dann ja nur verhindert werden, in dem man den AN anweist, dass er weniger leisten soll und es ruhiger angehen soll.)
Andere AGs glauben halt, sie würde die Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bekommen, bekommen aber weniger bzw. sie schaffen es nicht die individuelle Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte zu steigern (u.A. durch Maßnahmen, die die Gefühlchen der Mitarbeiter betrifft).
Spid:
Ob die Gesundheit gefährdet wurde, läßt sich nicht am Eintritt einer Folge festmachen.
Also wurde in den Fällen zu 1.) und 2.) keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht. Sie sind also im Bezug zu Deinen bisherigen Ausführungen, in denen es eben um eine solche Leistungserbringung über die Leistung mittlerer Art und Güte hinaus geht, belanglos. Für 3.) gilt dann weiterhin:
--- Zitat von: Spid am 08.07.2020 13:29 ---Gesetzliche Regelungen sind nunmal Bestandteil der Realität und bilden deren normativen Ordnungsrahmen. Ein AG, der bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten versagt, versagt. Das ist recht simpel und wenig abstrakt. Es gibt sicher nicht wenige AG, die ihren Erfolg auf der Mißachtung von Arbeitsschutznormen, der Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes der AN und der Ausbeutung von AN aufgebaut haben - man sollte sich dann aber keiner Illusionen über seine Methoden hingeben.
--- End quote ---
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 09.07.2020 07:50 ---Ob die Gesundheit gefährdet wurde, lässt sich nicht am Eintritt einer Folge festmachen.
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Stimmt, aber es ist ein Anzeichen, dass die Gesundheit nicht gefährdet wurde.
Eine Gefährdung liegt ja nur vor, wenn die MA über Ihre Leitungsfähigkeit belastet wurden, ohne das sei regenerieren können. Das heißt, dass der Verantwortungsvolle und Gesetzestreue AG immer unterhalb der Leistungsfähigkeit die MA belasten darf, da er ansonsten ja Gefahr läuft sie zu gefährden.
Denn die individuelle Leistungsfähigkeit kann man ja ganz einfach punktgenau messen, oder?
Und sie ist ja statisch pro Individuum (zumindest klingen deine Ausführungen so)
--- Zitat ---
Also wurde in den Fällen zu 1.) und 2.) keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht. Sie sind also im Bezug zu Deinen bisherigen Ausführungen, in denen es eben um eine solche Leistungserbringung über die Leistung mittlerer Art und Güte hinaus geht, belanglos.
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Bei 1.) ja, wie ich ja selbst ausführt, und wer nicht mehr Leistung abruft, wird nicht feststellen können ob er denn schon die Leistung erhält die ihm zusteht (aber er kann sich weiterhin dem Traum hingeben, er würde diese erhalten, da sie ihm ja zusteht und er mit Profis arbeitet, die diese ihm ja auch zur Verfügung stellen).
Bei 2.) natürlich wird zum Zeitpunkt der Erbringung keine die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht, es wird aber eine höher Leistung erbracht, als sie zum vorherigen Zeitpunkt erbracht wurde.
Denn natürlich ist Leistungsfähigkeit eines Individuum nichts was statisch ist.
Durch die Maßnahmen wird ja eben die Leistungsfähigkeit gesteigert.
--- Zitat ---
Für 3.) gilt dann weiterhin:
--- Zitat von: Spid am 08.07.2020 13:29 ---Gesetzliche Regelungen sind nunmal Bestandteil der Realität und bilden deren normativen Ordnungsrahmen. Ein AG, der bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten versagt, versagt. Das ist recht simpel und wenig abstrakt. Es gibt sicher nicht wenige AG, die ihren Erfolg auf der Mißachtung von Arbeitsschutznormen, der Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes der AN und der Ausbeutung von AN aufgebaut haben - man sollte sich dann aber keiner Illusionen über seine Methoden hingeben.
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Auch richtig, aber was ja erst der Fall ist, wenn man feststellt, dass nicht 2.) eingetreten ist.
und deswegen sind AG die die Gefühlchen der MA egal sind eben solche:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 07:43 ---Andere AGs glauben halt, sie würde die Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bekommen, bekommen aber weniger bzw. sie schaffen es nicht die individuelle Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte zu steigern (u.A. durch Maßnahmen, die die Gefühlchen der Mitarbeiter betrifft).
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Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 10:20 ---
--- Zitat von: Spid am 09.07.2020 07:50 ---Ob die Gesundheit gefährdet wurde, lässt sich nicht am Eintritt einer Folge festmachen.
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Stimmt, aber es ist ein Anzeichen, dass die Gesundheit nicht gefährdet wurde.
Eine Gefährdung liegt ja nur vor, wenn die MA über Ihre Leitungsfähigkeit belastet wurden, ohne das sei regenerieren können. Das heißt, dass der Verantwortungsvolle und Gesetzestreue AG immer unterhalb der Leistungsfähigkeit die MA belasten darf, da er ansonsten ja Gefahr läuft sie zu gefährden.
Denn die individuelle Leistungsfähigkeit kann man ja ganz einfach punktgenau messen, oder?
Und sie ist ja statisch pro Individuum (zumindest klingen deine Ausführungen so)
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Da die Leistung mittlerer Art und Güte eine angemessene Inanspruchnahme der Kräfte des AN ist, die dessen Gesundheit nicht gefährdet, ist einer darüber hinausgehenden Leistung die Gesundheitsgefährdung immanent. Eine statische Leistungsfähigkeit habe ich nicht behauptet. Sie ist meinen Ausführungen auch nicht zu entnehmen. Ob sich die individuelle Leistungsfähigkeit punktgenau messen ließe oder nicht, ist unbeachtlich, da Du ja die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung behauptet hast und somit die individuelle Leistungsfähigkeit der AN bereits hinreichend bestimmt und die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistungserbringung gemessen hast.
--- Zitat ---
--- Zitat ---
Also wurde in den Fällen zu 1.) und 2.) keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht. Sie sind also im Bezug zu Deinen bisherigen Ausführungen, in denen es eben um eine solche Leistungserbringung über die Leistung mittlerer Art und Güte hinaus geht, belanglos.
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Bei 1.) ja, wie ich ja selbst ausführt, und wer nicht mehr Leistung abruft, wird nicht feststellen können ob er denn schon die Leistung erhält die ihm zusteht (aber er kann sich weiterhin dem Traum hingeben, er würde diese erhalten, da sie ihm ja zusteht und er mit Profis arbeitet, die diese ihm ja auch zur Verfügung stellen).
Bei 2.) natürlich wird zum Zeitpunkt der Erbringung keine die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht, es wird aber eine höher Leistung erbracht, als sie zum vorherigen Zeitpunkt erbracht wurde.
Denn natürlich ist Leistungsfähigkeit eines Individuum nichts was statisch ist.
Durch die Maßnahmen wird ja eben die Leistungsfähigkeit gesteigert.
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Was schlicht unbeachtlich ist, da es um die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung geht.
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--- Zitat ---Für 3.) gilt dann weiterhin:
--- Zitat von: Spid am 08.07.2020 13:29 ---Gesetzliche Regelungen sind nunmal Bestandteil der Realität und bilden deren normativen Ordnungsrahmen. Ein AG, der bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten versagt, versagt. Das ist recht simpel und wenig abstrakt. Es gibt sicher nicht wenige AG, die ihren Erfolg auf der Mißachtung von Arbeitsschutznormen, der Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes der AN und der Ausbeutung von AN aufgebaut haben - man sollte sich dann aber keiner Illusionen über seine Methoden hingeben.
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Auch richtig, aber was ja erst der Fall ist, wenn man feststellt, dass nicht 2.) eingetreten ist.
und deswegen sind AG die die Gefühlchen der MA egal sind eben solche:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 07:43 ---Andere AGs glauben halt, sie würde die Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bekommen, bekommen aber weniger bzw. sie schaffen es nicht die individuelle Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte zu steigern (u.A. durch Maßnahmen, die die Gefühlchen der Mitarbeiter betrifft).
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Bei 2.) liegt ja keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistungserbringung vor, weshalb der diesbezügliche Einwand unbeachtlich ist. Ebenso wie die weiteren Ausführungen, dennn es geht ja darum:
--- Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 08:27 ---
--- Zitat von: Spid am 08.07.2020 07:45 ---Warum sollte jemand Anstrengungen für einen unerwünschten Effekt investieren? Menschenmaterial verschleißt schnell, wenn es mehr als Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringt.
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Da du ja leider nicht in der Lage bist, dieses zu erkennen, wirst du eben für deinen AG auch nicht mehr als eben diese Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringen.
Mittelmaß halt.
Sehr gute Führungskräfte sind jedoch in der Lage, mehr als nur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte aus dem ihm zur Verfügung stehenden Menschenmaterial zu erbringen, dies wird in deinem Umfeld leider nicht gelingen.
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--- Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 09:52 ---Was eben?
Du bist halt nur in der Lage den Menschen die Motivation zu geben, so dass sie eben nur im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähig Arbeit mittlere Art und Güte erbringen.
Wo habe ich da geirrt, damit bist du bzgl. des Leistungsabrufens der möglichen Leistung halt nur Mittelmaß.
Das deine Mitarbeiter im Vergleich zu anderen Mitarbeiter nicht Mittelmaß sind, bleibt davon unberührt.
Andere Führungskräfte schaffen es jedoch, dass die Mitarbeiter eben eine Steigerung der Arbeitsleistung erbringen, sich in ihrer Freizeit regenerieren ( u.a. weil sie dort nur noch Leistung unterhalb ihrer Leistungfähigkeit erbringen) und daher langfristig nicht verschlissen werden.
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WasDennNun:
Dann kann ich mich also weiter daran erfreuen, dass wir unsere Mitarbeiter zu einer Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit bringen konnten, ohne das wir sie gefährdeten, da wir ja nur die Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte nach oben verschoben haben und sie sich nicht über ihrer Leistungsfähigkeit hinaus freiwillig engagiert haben.
- und ich hatte zwischendurch schon fast ein schlechtes Gewissen aufgrund deiner Ausführungen -
Während andere AG sich daran erfreuen können, dass sie weiter daran glauben können, dass sie die geschuldete Arbeitsleistung erhalten. Sind dann mEn halt AGs mit mittelmäßigen Führungskräften, da, wenn sie die Gefühlchen der Mitarbeiter streicheln würden, sie eine Erhöhung der Leistung mittlerer Art und Güte erreichen könnten. Aber diese Führungskräfte das ja nicht zu betrachten, denn sie erhalten ja schon das was sie bestellt haben (sie arbeiten ja schließlich mit Profis zusammen).
Danke für die Erhellung Spid.
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