Autor Thema: Rufbereitschaft, Zuschläge, Stundenkonto  (Read 2289 times)

LaFi

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Rufbereitschaft, Zuschläge, Stundenkonto
« am: 27.05.2020 00:10 »
Hallo,
ich habe da eine Wissenslücke die ich aus pers. Gründen gerne füllen möchte....

Wir führen im Betrieb (TVöD-VKA) Rufbereitschaft (nicht stundenweise) aus.
Es existiert ein Stundenkonto (falls man den Zettel so nennen darf) denn hier ohne besondere Vereinbarungen, Ober- und Untergrenzen gibt es nicht, die Zeiten werden eigenverantwortlich und selbstbestimmt abgefeiert, also ohne Zeitvorgaben etc.

Annahme: In einer Zeit ohne besondere Zuschläge (also kein Samstag, Sonntag, Feiertag etc.) fällt, getrennt voneinander, außerhalb des Aufenthaltsortes eine tatsächliche Inanspruchnahme an:
1,5 h + 0,5 h

Wie werden die angefallenen Stunden insgesamt (Zeit und Geld) verrechnet ?
Bei uns läufts so:
1,5h + 0,5h aufs Zeitkonto,
35% Zeitzuschlag auf Bankkonto

Da stimmt doch etwas nicht ?
Wird da nicht auch gerundet ?

Mein Ansatz
1.
Zeitzuschläge:
1,5h + 0,5h = 2h * 30% (Aufs Bankkonto ggf. bei korrekter Ausgestaltung auch aufs Zeitkonto)

Überstunden mit Rundung und Addition:
2h + 1h = 3h

und jetzt bin ich mir aber nicht sicher:
Die 3h....
Entweder: Aufs Zeitkonto oder Entgelt für Überstunden ?
Oder: Aufs Zeitkonto und Entgelt für Überstunden ?
Oder: Komplett auf dem Holzweg ?

Danke schonmal für die Lehreinheit !

MfG




Spid

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Antw:Rufbereitschaft, Zuschläge, Stundenkonto
« Antwort #1 am: 27.05.2020 06:57 »
Wenn es keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto gibt, können darauf auch keine Zeiten gebucht werden.

LaFi

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Antw:Rufbereitschaft, Zuschläge, Stundenkonto
« Antwort #2 am: 27.05.2020 08:27 »
Hallo,

das ist mir schon klar. (Darum schrieb ich auch bei korrekter Ausgestalltung).
Gehen wir mal davon aus das ein korrektes Konto existiert...

Hier geht es auch hauptsächlich um die Rundungen der Überstunden und Berechnung der Zeitzuschläge...
Also die genannten 1,5h + 0,5h

Die Rundung auf:
3h Überstunden und 2h Zeitzuschläge
ist dann korrekt ?

MfG

Spid

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Antw:Rufbereitschaft, Zuschläge, Stundenkonto
« Antwort #3 am: 27.05.2020 10:14 »
Für die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes ist zunächst jede einzelne Inanspruchnahme einschließlich der Wegezeiten auf eine volle Stunde zu runden, es fallen also 3 Stunden an. Für die Berechnung des Überstundenzuschlags ist nur die tatsächliche Inanspruchnahme einschließlich der Wegezeiten heranzuziehen, hier also 2 Stunden. Was davon auszuzahlen und was auf das Arbeitszeitkonto zu buchen ist, hängt wesentlich davon ab, was dazu vereinbart ist.

LaFi

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Antw:Rufbereitschaft, Zuschläge, Stundenkonto
« Antwort #4 am: 28.05.2020 10:10 »
Danke