Autor Thema: Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium  (Read 3166 times)

doelerich1800

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Hallo miteinander,

ich habe letztes Jahr meinen Bachelor abgeschlossen und war seitdem in der Privatwirtschaft angestellt.
Ich überlege ob ich mich dennoch für die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in einer bestimmten Bundesbehörde bewerben kann, obwohl ich ja bereits ein Studium hinter mir habe. Ich denke, dass ich dort mit meiner Motivation deutlich besser hinpassen würde.

Ich könnte dies begründen und mein Studium kann auch für die Tätigkeit relevant sein. Da sich die Ausbildung im gehobenen Dienst grundsätzlich an Schulabgänger richtet, würde es mich interessieren, ob ich mich ganz formal trotz eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums bewerben kann bzw. ob eine Bewerbung erfolgsvorsprechend wäre?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

2strong

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Antw:Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium
« Antwort #1 am: 28.05.2020 16:08 »
Mit einem entsprechenden Schulabschluss bist Du bewerbungsberechtigt. Dass Leute vorab anderweitige Studiengänge absolviert haben, ist auch nicht ungewöhnlich. Wenn Du Deinen Abschluss für relevant hältst, weshalb bewirbst Du Dich nicht direkt auf eine Stelle im gehobenen Dienst und lässt Dich darauf verbeamten?

Asperatus

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Antw:Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium
« Antwort #2 am: 28.05.2020 16:09 »
Ein Bachelor- oder auch ein Masterstudium stehen einer Bewerbung für eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst nicht entgegen. "Überqualifikation" ist kein Argument gegen einen Bewerber. Die Auswahl erfolgt allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Allerdings sollte man sich auf eine Nachfrage im mündlichen Auswahlverfahren vorbereiten.

Also formal steht der Abschluss einer Bewerbung nicht entgegen. Ob sie erfolgversprechend ist, richtet sich dann nach den übrigen Anforderungen, den Abschneiden im Bewerbungsverfahren und der Stärke der Mitbewerber.

Unknown

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Antw:Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium
« Antwort #3 am: 28.05.2020 16:15 »
In wenigen Fällen gibt es sogar promovierte im gehobenen Dienst. Demnach sollte der Bachelor nicht wirklich ein Hindernis sein.

Amtsschimmel

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Antw:Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium
« Antwort #4 am: 28.05.2020 16:24 »
Hallo miteinander,

ich habe letztes Jahr meinen Bachelor abgeschlossen und war seitdem in der Privatwirtschaft angestellt.
Ich überlege ob ich mich dennoch für die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in einer bestimmten Bundesbehörde bewerben kann, obwohl ich ja bereits ein Studium hinter mir habe. Ich denke, dass ich dort mit meiner Motivation deutlich besser hinpassen würde.

Ich könnte dies begründen und mein Studium kann auch für die Tätigkeit relevant sein. Da sich die Ausbildung im gehobenen Dienst grundsätzlich an Schulabgänger richtet, würde es mich interessieren, ob ich mich ganz formal trotz eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums bewerben kann bzw. ob eine Bewerbung erfolgsvorsprechend wäre?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

In manchen Behörden kannst du mit einem Bachelor (z.B. BWL) auch ohne weiteres Verwaltungsstudium in den gehobenen Verwaltungsdienst einsteigen. Hier wirst du zunächst als Tarifbeschäftigter eingestellt, um die praktische Laufbahnbefähigung (oft 18 Monate) zu erlangen. Dann folgt die Verbeamtung, grds. in A9.

doelerich1800

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Antw:Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium
« Antwort #5 am: 28.05.2020 17:42 »
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Parallel habe ich in der Tat noch eine Bewerbung zu einer konkreten Stelle (ebenfalls gehobener Dienst) in der Behörde laufen. ich denke aber, dass mir eine "richtige" Ausbildung in der konkreten Organisation langfristig mehr Möglichkeiten bietet, da in der Behörde ein Rotationsprinzip herrscht, das auf "Seiteneinsteiger" wohl nur eingeschränkt gilt.

Kann ich diese Bewerbung weiterlaufen lassen oder kommt es schlecht an, sich in der gleichen Organisation für zwei Ausschreibungen zu bewerben?

Asperatus

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Antw:Bewerbung gehobener Dienst mit vorhandenem Studium
« Antwort #6 am: 29.05.2020 08:39 »
Mehrere Bewerbungen kommen nicht schlecht an. Solange alle Profile auf den Bewerber passen und nicht der Eindruck erweckt wird, man würde sich planlos auf alles mögliche bewerben, unterstreicht dies nur das Interesse an einer Tätigkeit in der jeweiligen Behörde.

Zu Amtsschimmel sei noch angemerkt, dass die 18 Monate hauptberufliche Tätigkeiten (§ 20 Satz 1 Nr. 2 BLV) ggf. auch durch die Tätigkeit in der Privatwirtschaft bereits (teilweise) erfüllt sein könnten. Allerdings sehen Behörden oft eine Mindestzeit in der eigenen Behörde vor, bevor man dort einen Antrag auf Verbeamtung stellen kann. Diese ist jedoch immer geringer als die geforderten hauptberuflichen Zeiten für die jeweilige Laufbahngruppe.

Auf Verbeamtung besteht aber kein Rechtsanspruch und dieser wird auch teilweise restriktiv gehandhabt bei Quereinsteigern, wenn die Behörde eine eigene Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst hat.

Sofern man also die drei Jahre Studium/Ausbildung mit den geringeren Anwärterbezügen auf sich nehmen will, fährt man damit meines Erachtens wesentlich besser, wenn es einen erstens auf eine sichere und schnelle Verbeamtung und zweitens auf Verwendungsbreite ankommt.