Autor Thema: Antrag Überprüfung der Eingruppierung  (Read 5555 times)

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« am: 27.05.2020 06:39 »
Hallo,

ich arbeite an einer Pflegeschule und wir wollen nun gemeinsam im Team einen Antrag auf Neueingruppierung stellen.
 
Zum Sachverhalt:
wir alle haben einen Masterabschluss, sind aktuell in der EG 11 (alle Verträge ab 2017) oder P14 (Übergelitet aus Kr 11a) eingruppiert. Nun möchten wir, das der AG die Eingruppierung überprüft und eine Neueingruppierung in der EG 13 vornimmt.

Während die Eingruppierung der Schulleitung (EG 15) und der stellv. Schulleitung (EG 14) klar nach Funktion beschrieben sind, ist es bei den Lehrkräften etwas tricky und sowohl nach Abschluss (WB, Bachelor, Master) als eben auch nach Tätigkeit gestaffelt.

Ich bin selber in 2017 von Kr 11a in die P14 übergeleitet worden. Hier bekomme ich in der Stufe 5 etwas mehr als die Kollegen in der EG 11 Stufe 5.
Nun wollte ich gerne wissen, ob ein Antrag auf Eingruppierung in der EG 13 auch bewirken könnte, dass ich in der allgemeinen Entgelttabelle in die EG 11 komme und somit a) Stufenlaufzeit verliere und b) mich sogar etwas schlechter stelle als in der bisherigen P14? Meine Kollegen dementieren dieses mit Besitzstand.

Ein weiterer strittiger Punkt unter en Kollegen ist, wer in der "Beweislast" für die Stellenbewertung liegt....also müssen wir belegen können, das wir die Eingruppierungsmerkmale erfüllen (Tätigkeiten) oder muss der AG beweisen, das dem nicht so ist und wir in der EG 11 bzw. P14 korrekt eingruppiert sind?

Ich bin sogar der Meinung, dass das Stellenprofil jedes einzelnen geprüft wird und man das nicht kollektiv beurteilen könnte.

Um eine Antwort wäre ich dankbar.







Spid

  • Gast
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #1 am: 27.05.2020 07:08 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich. Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage liegt die Beweislast beim Kläger. Weiteres in diesem Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113960.0.html

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #2 am: 27.05.2020 07:20 »
OK. Das ist schon klar ....aber riskiere ich bei einem solchen Antrag , dass es ich von P14 in die E11 komme und dabei sogar noch was verliere?

Spid

  • Gast
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #3 am: 27.05.2020 07:22 »
Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #4 am: 27.05.2020 07:24 »
Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.
Und das bedeutet?
Also kann der AG sagen: nö, Du bist korrekt eingruppiert und alles bleibt beim alten....bzw er sagt, dass EG 13 korrekt ist und ich dort hin komme?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #5 am: 27.05.2020 07:32 »
Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.
Und das bedeutet?

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #6 am: 27.05.2020 10:19 »

[/quote]
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.
[/quote]
Ok, also darf man mal "höflich anfragen" , aber noch nicht mal eine Antwort erwarten?

Kann mir passieren, dass der AG mich von der jetzigen P 14 in die für mich ungüstigere EG 11 eingruppiert?

Spid

  • Gast
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #7 am: 27.05.2020 10:30 »
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #8 am: 27.05.2020 10:32 »
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Der AG stellt aber fest, welches Gehalt zu überweise ist ;-)
Und er darf in dieser Feststellung auch grosszügig sein....wir Master haben bereits VOR 2017 deutlich mehr bekommen als tariflich vorgesehen war.

Spid

  • Gast
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #9 am: 27.05.2020 10:34 »
Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #10 am: 27.05.2020 11:16 »
Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.
OK, Also müsste ich am besten einen Anwalt fragen?

Spid

  • Gast
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #11 am: 27.05.2020 11:16 »
Was müßtest Du einen Anwalt fragen?

Tina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #12 am: 27.05.2020 11:52 »
Was müßtest Du einen Anwalt fragen?
Ob EG 11 oder 13 korrekt wäre.

Spid

  • Gast
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #13 am: 27.05.2020 11:56 »
Der äußert auch nur eine Rechtsmeinung - und sofern es kein Spezialist im Eingruppierungsrecht des öD ist, auch keine sonderlich fundierte. Aufschluß über die Eingruppierung bringt das Ergebnis einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #14 am: 27.05.2020 12:57 »
Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du dich auch an diese wenden. Das ist gegenüber dem Anwalt wahrscheinlich zumindest kostengünstiger, wenngleich es ebenso nur eine Rechtsmeinung ist.