Autor Thema: Antrag Überprüfung der Eingruppierung  (Read 5353 times)

Organisator

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #15 am: 27.05.2020 13:21 »
Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,

@ Tina:

Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.

Tina

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #16 am: 27.05.2020 13:37 »
Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,

@ Tina:

Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.
Danke das ist ein guter Tipp :-)
Man muss dazu aber folgendes Wissen: die EG ist noch aus einer Zeit (2012), in der uns eigentlich allen nur Kr 9c zustand, aber der AG aus Kulanz alle Master in Kr 11a eingestellt hat. Die Begründung war, dass man Master nicht Gleichstellen kann mit 2 Jähriger FWB und man wollte uns entgegen kommen.

Seit 2017 wird ja ausdifferenziert nach Abschluss und auszuübender Tätigkeit. Wir hätten aktiv einen Antrag stellen müssen, haben es aber aus Angst, dann von P14 in die EG 11 unter Verlust der Stufenlaufzeiten zu kommen, gelassen :-)
Auch war mit dem KrPflG lediglich ein Hochschulabschluss vorgesehen und damit das Merkmal für EG 11 klar.

Seit 2020 ist mit dem PflBG ja ein Master vorgesehen.

Die Situation aus Arbeitgebersicht wird aber sein: selber Abschluss, selbe Tätigkeit.

Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.

Tagelöhner

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #17 am: 27.05.2020 13:40 »
Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,

@ Tina:

Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.

Das wird wie in gefühlt 99% der Fälle sein: Es steht keine freie E13-Stelle oder höher im maßgeblichen Stellenteil des Haushaltsplanes zur Verfügung. Das Stellen tariflich unerheblich sind, interessiert die öffentlichen Arbeitgeber in der Regel nicht, da an erster Stelle erstmal der genehmigte Haushaltsplan steht, an dem sich alles andere auszurichten hat.

Hier kommt es daher in der Praxis klassisch zu Konflikten zwischen Tarif- und Haushaltsrecht und die Verantwortlichen sind nicht gerade amüsiert darüber, wenn ein Untergebener versucht Höhergruppierungen anzustoßen, geschweige denn gerichtlich durchzusetzen. Da werden dann ausgeübte Tätigkeiten auch gerne mal wieder kastriert um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und offiziell heißt es dann, diese wären ja nie auszuüben gewesen.

Organisator

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #18 am: 27.05.2020 13:42 »
Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.

Und genau dazu könnte sich ja dein Arbeitgeber schon eine Meinung gebildet haben. Im Sinne von: Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt X sind E 11, Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt Y sind E 13.

Der nächste Schritt wäre dann den Arbeitgeber zu bewegen, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Tina

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #19 am: 27.05.2020 14:06 »
Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.

Und genau dazu könnte sich ja dein Arbeitgeber schon eine Meinung gebildet haben. Im Sinne von: Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt X sind E 11, Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt Y sind E 13.

Der nächste Schritt wäre dann den Arbeitgeber zu bewegen, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
Naja, es wird übertragen was anfällt ;-)
Spannend wäre aber, wenn Kollege X Tätigkeiten macht die EG 11 sind und Kollege Y eben diejenigen, die EG 13 sind.
Dann gäbe es im Team "gerangel" um Aufgabenverteilung.

Spid

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #20 am: 27.05.2020 14:20 »
Da unbeachtlich ist, wer welche Tätigkeiten ausübt, erübrigt sich eine solche Vorbringung.

Organisator

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Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #21 am: 27.05.2020 14:25 »
Spannend wäre aber, wenn Kollege X Tätigkeiten macht die EG 11 sind und Kollege Y eben diejenigen, die EG 13 sind.
Dann gäbe es im Team "gerangel" um Aufgabenverteilung.

Joa, aber ganz üblich in jeder Organisation, dass es höherwertige und geringerwertige Tätigkeiten gibt. Organisationsaufgabe des AG.