Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,
@ Tina:
Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.
Danke das ist ein guter Tipp :-)
Man muss dazu aber folgendes Wissen: die EG ist noch aus einer Zeit (2012), in der uns eigentlich allen nur Kr 9c zustand, aber der AG aus Kulanz alle Master in Kr 11a eingestellt hat. Die Begründung war, dass man Master nicht Gleichstellen kann mit 2 Jähriger FWB und man wollte uns entgegen kommen.
Seit 2017 wird ja ausdifferenziert nach Abschluss und auszuübender Tätigkeit. Wir hätten aktiv einen Antrag stellen müssen, haben es aber aus Angst, dann von P14 in die EG 11 unter Verlust der Stufenlaufzeiten zu kommen, gelassen :-)
Auch war mit dem KrPflG lediglich ein Hochschulabschluss vorgesehen und damit das Merkmal für EG 11 klar.
Seit 2020 ist mit dem PflBG ja ein Master vorgesehen.
Die Situation aus Arbeitgebersicht wird aber sein: selber Abschluss, selbe Tätigkeit.
Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.