Hallo,
ich arbeite an einer Pflegeschule und wir wollen nun gemeinsam im Team einen Antrag auf Neueingruppierung stellen.
Zum Sachverhalt:
wir alle haben einen Masterabschluss, sind aktuell in der EG 11 (alle Verträge ab 2017) oder P14 (Übergelitet aus Kr 11a) eingruppiert. Nun möchten wir, das der AG die Eingruppierung überprüft und eine Neueingruppierung in der EG 13 vornimmt.
Während die Eingruppierung der Schulleitung (EG 15) und der stellv. Schulleitung (EG 14) klar nach Funktion beschrieben sind, ist es bei den Lehrkräften etwas tricky und sowohl nach Abschluss (WB, Bachelor, Master) als eben auch nach Tätigkeit gestaffelt.
Ich bin selber in 2017 von Kr 11a in die P14 übergeleitet worden. Hier bekomme ich in der Stufe 5 etwas mehr als die Kollegen in der EG 11 Stufe 5.
Nun wollte ich gerne wissen, ob ein Antrag auf Eingruppierung in der EG 13 auch bewirken könnte, dass ich in der allgemeinen Entgelttabelle in die EG 11 komme und somit a) Stufenlaufzeit verliere und b) mich sogar etwas schlechter stelle als in der bisherigen P14? Meine Kollegen dementieren dieses mit Besitzstand.
Ein weiterer strittiger Punkt unter en Kollegen ist, wer in der "Beweislast" für die Stellenbewertung liegt....also müssen wir belegen können, das wir die Eingruppierungsmerkmale erfüllen (Tätigkeiten) oder muss der AG beweisen, das dem nicht so ist und wir in der EG 11 bzw. P14 korrekt eingruppiert sind?
Ich bin sogar der Meinung, dass das Stellenprofil jedes einzelnen geprüft wird und man das nicht kollektiv beurteilen könnte.
Um eine Antwort wäre ich dankbar.