Autor Thema: Arbeitgeberwechsel ÖD - Krankengeldzuschuss  (Read 1721 times)

Ole

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Guten Morgen,

eine Mitarbeiterin ist seit 01.09.2018 bei uns beschäftigt, seit 01.11.2019 langzeitkrank. Sie bekommt von uns 13 Wochen Krankengeldzuschuss.
Vorher war sie bei einem anderen Arbeitgeber, auch im ÖD beschäftigt. Hättte sie dann Anspruch auf 39 Krankengeldzuschuss?

Vielen Dank im Voraus

Spid

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Antw:Arbeitgeberwechsel ÖD - Krankengeldzuschuss
« Antwort #1 am: 28.05.2020 08:38 »
Wenn durch die Vorbeschäftigung eine entsprechende Beschäftigungszeit erreicht wird, ja.

Ole

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Antw:Arbeitgeberwechsel ÖD - Krankengeldzuschuss
« Antwort #2 am: 28.05.2020 08:46 »
Die Erfahrungsstufen hat man ihr damals auch anerekannt, als sie bei uns eingestellt wurde.

Also hat sie Anspruch auf 39 Wochen Krankengeldzuschuss?

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitgeberwechsel ÖD - Krankengeldzuschuss
« Antwort #3 am: 28.05.2020 09:11 »
Es gibt im TVÖD keine Erfahrungsstufen. Wenn durch die Vorbeschäftigung eine entsprechende Beschäftigungszeit erreicht wird, ja. Da Du weder Angaben dazu machst, wie lange die inredestehende TB beim vorherigen Arbeitgeber beschäftigt war noch dazu, ob ein Wechsel vorlag, kann die Frage, ob dies der Fall ist, nicht beantwortet werden.