Autor Thema: Eingruppierung bei Neueinstellung  (Read 2390 times)

Sascha1977

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Eingruppierung bei Neueinstellung
« am: 28.05.2020 08:45 »
Hallo zusammen,
der TVöD ist für mich Neuland, daher hoffe Ich hier bei Euch ein paar Infos zu bekommen.

Ich habe mich auf die Stelle des Mitarbeiters im Bauhof (RLP) beworben, die wie folgt beschrieben ist:

Die Tätigkeit erfordert den Nachweis einschlägiger handwerklicher Tätigkeiten(Gärtner, Schreiner, Schlosser...)
Es wird erwartet, das neben der anfallenden Arbeiten aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe sämtliche Tätigkeiten erledigt werden, die bei der kommunalen Aufgabenerfüllung anfallen.
Dazu gehören Unterhaltungs- und Reinigungsarbeiten an Wegen, Plätzen und Grünanlagen, Durchführung kleinerer Baumaßnahmen bis hin zu hausmeisterlichen Tätigkeiten in gemeindlichen Gebäuden.
Führerscheinklasse III bzw. C1/E erforderlich zur Nutzung der Geräteträger
Je nach Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt Eingruppierung bis E 5

Bin gelernter Industriemechaniker, habe 26 Jahre im Beruf gearbeitet, Erfahrung im Pflasterbau, Forstwirtschaft, handwerklich sehr versiert.
Besitze den Fahrausweis für Erdbaumaschinen

Die Stelle wurde mir mit E4/3 angeboten.

Würde gerne eure Meinung dazu wissen

Vielen Dank 

Sascha

Spid

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Antw:Eingruppierung bei Neueinstellung
« Antwort #1 am: 28.05.2020 09:05 »
Ich halte E4 aufgrund der Angaben nicht für abwegig. Es bedürfte zur endgültigen Meinungsbildung aber eines Blicks in das landesbezirkliche Entgeltgruppenverzeichnis bzw. des fortgeltenden Lohngruppenverzeichnisses.