Guten Morgen,
ist es möglich, dass man bei einer Gehaltsanpassung quer verhandelt? Also Beispielweise wenn ich mich seit 2 Jahren in E9a Stufe 3 befinde und ich möchte nun in Stufe E9b Stufe 4 eingruppiert werden.
Ist das rechtlich möglich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es wäre ja unlogisch, mich nun nach E9b Stufe 3 versetzen zu lassen, wenn meine 2 Jahre dadurch wieder auf 0 fallen.
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüße