Hallo zusammen,
ist es eigentlich rechtens, dass jemand, der als Straßenwärter eingestellt ist nur die EG 3 bekommen hat? Kollegen, welche die gleichen Arbeiten verrichten bekommen die EG 5. Widerspruch auf Höhergruppierung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der erlernte Beruf (Kanalbauer) kein verwandter Beruf wäre. Meines Erachtens sollte doch aber hier der TVÖD §12 Abs 2 greifen?