Hallo,
ich mache mir derzeit Gedanken zur Krankenversicherung eines zukünftigen Erdenbürgers.
Folgende Situation:
Vater: Landesbeamter, erhält Beihilfe und ist in der PKV, Bruttolohn in Vollzeit ist über Bemessungsgrenze
Mutter: angestellt, freiwillig in der GKV, Bruttolohn ist bei derzeitiger Vollzeitbeschäftigung höher als Bruttolohn des Vaters
Aus meiner Sicht kommen zwei Versicherungsmodelle in Frage:
Variante 1: Kind wird bei Vater in PKV mitversichert, erhält ebenfalls Beihilfe -> ist immer möglich, unabhängig vom Bruttolohn der Eltern
Variante 2: Kind wird bei Mutter ohne Zusatzkosten in GKV mitversichert -> ist nur möglich, solange Mutter höheren Bruttolohn hat als Vater oder Bruttolohn des Vaters unter Bemessungsgrenze liegt
Über die Forensuche habe ich einen ähnlichen Post gefunden.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111707.0.htmlDieser ist allerdings bereits geschlossen worden. Auch ist eine Diskussion über die Vor- und Nachteile von PKV und GKV entbrannt. Die eigentlichen Fragen wurden nicht abschließend beantwortet. Aus diesem Grund möchte ich sie gerne nochmals stellen:
Variante 1:
Ist es korrekt, dass Mutter in dieser Variante bei der häuslichen Pflege eines erkrankten Kindes kein Anrecht auf Lohnerssatzleistung durch die GKV hat?
Variante 2:
Welche Auswirkungen hätten Elternzeit/Teilzeit (mit reduzierten Bruttolohn), wenn die Mutter hierdurch temporär (für die Dauer von Elternzeit/Teilzeit) einen geringeren Bruttolohn als der Vater erhalten würde?
Nimmt auch der Vater Elternzeit/Teilzeit, würde er temporär unter die Bemessungsgrenze fallen. Ist es hier üblich, dass monatlich zwischen den Versicherungen hin und her gewechselt werden muss/soll? Ist in Bezug auf die PKV dann jeweils eine Gesundheitsprüfung für das Kind erforderlich? Wäre in diesem Fall eine Anwartschaft sinnvoll und ist diese auch bei mehrfachem Wechsel gültig?
Grüße,
derpaul