Autor Thema: Krankenversicherung Kind  (Read 1862 times)

derpaul

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Krankenversicherung Kind
« am: 28.05.2020 14:27 »
Hallo,

ich mache mir derzeit Gedanken zur Krankenversicherung eines zukünftigen Erdenbürgers.
Folgende Situation:
Vater: Landesbeamter, erhält Beihilfe und ist in der PKV, Bruttolohn in Vollzeit ist über Bemessungsgrenze
Mutter: angestellt, freiwillig in der GKV, Bruttolohn ist bei derzeitiger Vollzeitbeschäftigung höher als Bruttolohn des Vaters

Aus meiner Sicht kommen zwei Versicherungsmodelle in Frage:
Variante 1: Kind wird bei Vater in PKV mitversichert, erhält ebenfalls Beihilfe -> ist immer möglich, unabhängig vom Bruttolohn der Eltern
Variante 2: Kind wird bei Mutter ohne Zusatzkosten in GKV mitversichert -> ist nur möglich, solange Mutter höheren Bruttolohn hat als Vater oder Bruttolohn des Vaters unter Bemessungsgrenze liegt

Über die Forensuche habe ich einen ähnlichen Post gefunden.  https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111707.0.html
Dieser ist allerdings bereits geschlossen worden. Auch ist eine Diskussion über die Vor- und Nachteile von PKV und GKV entbrannt. Die eigentlichen Fragen wurden nicht abschließend beantwortet. Aus diesem Grund möchte ich sie gerne nochmals stellen:

Variante 1:
Ist es korrekt, dass Mutter in dieser Variante bei der häuslichen Pflege eines erkrankten Kindes kein Anrecht auf Lohnerssatzleistung durch die GKV hat?

Variante 2:
Welche Auswirkungen hätten Elternzeit/Teilzeit (mit reduzierten Bruttolohn), wenn die Mutter hierdurch temporär (für die Dauer von Elternzeit/Teilzeit) einen geringeren Bruttolohn als der Vater erhalten würde?
Nimmt auch der Vater Elternzeit/Teilzeit, würde er temporär unter die Bemessungsgrenze fallen. Ist es hier üblich, dass monatlich zwischen den Versicherungen hin und her gewechselt werden muss/soll? Ist in Bezug auf die PKV dann jeweils eine Gesundheitsprüfung für das Kind erforderlich? Wäre in diesem Fall eine Anwartschaft sinnvoll und ist diese auch bei mehrfachem Wechsel gültig?

Grüße,
derpaul
« Last Edit: 28.05.2020 14:43 von derpaul »

Papa

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Antw:Krankenversicherung Kind
« Antwort #1 am: 28.05.2020 23:58 »

Variante 1: Ja! Kinderkrankengeld gibt es nur, wenn das Kind in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist. Ob diese Variante trotzdem günstiger ist, sei dahingestellt. Denn wenn der Beihilfeberechtigte das Kind pflegt, bleibt das vollständige Entgelt erhalten. Dieser kann nicht aus der Lohnfortzahlung fallen. Wenn man natürlich ein bestimmtes Rollenverständnis hegt, wonach nur ein bestimmter Elternteil für die Pflege eines Kindes in Betracht käme, wird man sich für eine bestimmte Variante entscheiden müssen.

Variante 2. Bezogen auf die Krankenkasse hat dies keine Auswirkung, da sich einerseits der Nettolohn beim gesetzlich versicherten Elternteil durch die Mitversicherung in der Familienversicherung nicht ändert und andererseits der Versicherungsbeitrag der privaten Krankenkasse nicht zur Disposition gestellt werden kann (Gerne sammele ich Argumente, wo dies anders gewesen wäre!). Elterngeld ist eine Quasi-Nettolohnersatzleistung. Es werden keine Bruttolöhne mehr bezogen. Elterngeld sind reine Lohnersatzeinkünfte. Gestaltet werden können Bezüge des Elterngeldes über die Wahl der Lohnsteuerklasse. Theoretisch kann derjenige mit den geringeren Einkünften, welcher sonst in der Steuerklasse V mit der Lohnsteuer gemeldet ist, die Klasse III nehmen. Das führt dann zwar unterjährig zu einem sehr hohen Steuerabzug beim höherverdienenden Ehegatten, was sich aber am Ende bei der Steuererklärung wieder ausgleicht. Aber der ausgesuchte Elternteil bezieht dadurch mehr Elterngeld durch die höhere Lohnersatzleistung, die sich nach dem Nettolohn bemisst. Das gilt eigentlich bei allen Fragen von Lohnersatzleistung. Diese werden nicht der Lohnsteuer unterzogen, bleiben aber im Progressionsvorbehalt. Unverheiratete können diese Option natürlich nicht wählen. Der Anbieter des Forums hält hier einen hervorragenden Gehaltsrechner vor. So können Sie alle Varianten durchspielen.

Ihre Annahme zur Variante 2 trifft meines Erachtens nach nicht zu. Aber das gelte es an anderer Stelle zu untersuchen. Diese Frage gehört eher zum Unterhaltsrecht, wonach der Barunterhaltspflichtige Elternteil das Kind bei seiner Krankenversicherung mitversichern müsse. Aber auch da wird nicht alles so gehandhabt wie behauptet.

was_guckst_du

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Antw:Krankenversicherung Kind
« Antwort #2 am: 02.06.2020 15:07 »
..ist "Papa" auch schon schwerhörig oder kann er nur schlecht sehen?... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen