Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zur Hochgruppierung
dn:
Guten Tag,
ich verstehe das Hochgruppieren im öffentlichen Dienst noch nicht ganz.
Also mal ein künstliches Beispiel:
Angenommen ich bin Stufe 14/4 TV-EL. Dann liegt mein Einkommen theoretisch ja bei 5371.94 Euro.
Angenommen ich werde jetzt befördert auf TV-EL 15.
Jetzt meine Frage. Bleibt es dann bei TV-EL 15/4 oder würde man in diesem Fall runtergruppiert werden auf TV-EL 15/3. TV-EL 15/3 betrüge ebenfalls 5371.94. TV-EL 15/4 6051.57.
Und falls es bei TV-EL 15/4 bleiben würde. Würde dann die Zeitstufe irgendwie zurückgesetzt werden, oder angenommen 1 Jahr später käme ich in */5 - würde es bei diesem einem Jahr bleiben? Also wäre ich danach auf TV-EL 15/5?
Und achja, es ist wirklich nur ein Beispiel bzgl. mir fernen Gehaltsgruppen, aber träumen darf man ja mal :-).
Spid:
Was ist „TV-EL“?
dn:
Sorry ich meinte natürlich TV-L
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2020&matrix=1
Spid:
Bei einer Höhergruppierung kommt man in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens dasselbe Tabellenentgelt erzielt wird, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn, §17 Abs. 4.
dn:
Ok, also in gegebenem Beispiel würde man also auf die E15/3 runtergruppiert werden (also was die Jahresstufe angeht?)
Das ist ja maximal Arbeitnehmerunfreundlich gehandhabt.
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