Wirklich klassischer Büroleiter oder eher Vorzimmertätigkeit? Ersterer passt doch kaum zu einer einstelligen EG, oder überhaupt den genannten Voraussetzungen. Da kenne ich eigentlich nur Beamtenverhältnisse im h.D., mit Leitungsfunktion in einigen grundsätzlichen Angelegenheiten der Verwaltung.
Als reine Vorzimmertätigkeit des Bürgermeisters, evtl. mit Leitung eines kleinen Teams (was bei der Kommunengröße schon überschaubar sein dürfte), tippe ich blind auf EG 6 bis 8. Und empfehle, das nicht als Büroleiter zu bezeichnen, wenn ein solcher da auch noch herumläuft ;-)