Die gewünschte Stufe, die für dich die Bedingung für die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag ist, ist vorher mit dem AG zu verhandeln. Wenn es im Vorstellungsgespräch nicht geäußert wurde, dann solltest du deinen zukünftigen Chef jetzt darauf hinweisen.
Ebenso solltest du deinen Ansprechpartner beim Personalamt darauf hinweisen.
Dein Vorgesetzter hat hier idR keine Entscheidungsbefugnis, gleichwohl er idR dem Personaler eine Begründung schreiben müssen wird, warum seiner Meinung nach die "kann" Regelungen angewendet werden sollen.
Wenn die Stufe nicht im AV steht, würde ich den auch nicht unterschreiben, da hinterher die Einstiegsstufe nicht mehr geändert werden kann.
Einen Promotion ist in der Tat tariflich irrelevant.
Deine 8 Jahre Berufserfahrung, kann der AG anerkennen, das führt dann zu einer Stufe 4, er kann auch zusätzliche Zulagen in Höhe von bis zu 2 Stufen gewähren, die sind dann widerrufliche und man bleibt in der Stufe, erhält aber entsprechend höheres Entgelt.
s. §16 TVöD Bund
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf?__blob=publicationFile&v=6Du kannst also innerhalb von diesem Rahmen deine Bezahlung mit den Ag abstimmen, wenn er nicht will, dann musst du dich entscheiden, ob du ihn nicht willst.
Tarifrechtlich ist es also möglich, dass du das Entgelt der Stufe 6 vom ersten Tag an bekommst.
Sehr gut denkbar ist, dass man dir Stufe 4 mit einer Zulage zur 5 in 2 Jahren anbietet.
Wenn ein Personaler behauptet das geht nicht, dann verweise ihn auf §16 Absatz 2 Satz 3 und §16 Absatz 6