Urlaubssperre Kommunalwahl NRW

Begonnen von Dresbach, 05.06.2020 17:13

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Dresbach

Hallo in die Runde,
das Thema ist nicht neu:

zB hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112633.0.html

mit Stellungnahme Spid für die Tariflich Beschäftigten:

"Ein Dienstherr mag das dürfen, das ist hier jedoch unbeachtlich. Ein AG darf es nicht. Zur Versagung des Erholungsurlaubs zu einem bestimmten Zeitpunkt und damit auch zur Anordnung einer Urlaubssperre bedarf es dringender betrieblicher Gründe. An diesen fehlt es, wenn der AN überhaupt nicht arbeiten soll, sondern ein Ehrenamt wahrnehmen. Dann fehlt es nämlich bereits am Zusammenhang zum Dienstvertrag, der Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 23.01.1992 - 6 AZR 87/90."

heute fand ich dieses:

https://www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Nachrichten/Politik/4211053-Viele-Helfer-gehoeren-zu-Risikogruppen-Staedte-verpflichten-Mitarbeiter-Urlaubssperre-zur-Kommunalwahl

Ich gehe davon aus, dass die Stellungnahme immer noch rechtlich korrekt ist?

VG
Dresbach


WasDennNun

Die Urlaubssperre könnte jedoch für solche Menschen wie Hausmeister etc. gelten, die für die Wahl die Räume aufschließen müssen, oder?

Spid

Für jeden, der zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Wahlvorstände sind hingegen Ehrenämter.