Autor Thema: Frage zu Eingruppierung  (Read 6298 times)

Malito

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #15 am: 05.06.2020 12:35 »
meinst du 5.:
 "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit," ?

Die ist bei mir nicht beschrieben. Nur bei der Stellenausschreibung war das grob beschrieben.

Spid

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #16 am: 05.06.2020 12:43 »
Die Stellenausschreibung, sofern sie ausgehändigt wurde, erfüllt üblicherweise die Nachweispflicht des öffentlichen AG. Damit hat er Deine auszuübende Tätigkeit festgelegt.

Malito

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #17 am: 05.06.2020 12:58 »
ich meine, ich habe das damals nicht dazu bekommen. Es ist auch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt, dass ein Blatt mit der Stellenausschreibung o.ä. Teil des Vertrags ist. Aber ich möchte das jetzt unbedingt juristisch klären sondern diesen Umstand zu meinem Vorteil nutzen.

das heißt also für mich:
finde die Dinge, die nicht beschrieben waren und versuche das für mich auszunutzen?

Spid

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #18 am: 05.06.2020 13:07 »
Das muß auch nicht im Arbeitsvertrag stehen.

Da es um einen rechtlichen Sachverhalt geht, geht es nur juristisch. Die in der Stellenausschreibung beschriebene Tätigkeit setzt den Rahmen für die derzeit auszuübende Tätigkeit.

Malito

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #19 am: 05.06.2020 13:21 »
was wäre für mich der beste Weg?
- Beschreiben meiner allgemeinen Tätigkeiten (laut Stellenausschreibung),  die zusätzlichen Tätigkeiten (nicht schriftlich fixiert ) aufführen, die gefordert werden
- Meinen Amtsleiter (direkten Vorgesetzten) diese Tätigkeiten bestätigen lassen
und dann damit zum Personalamt?

D-x

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #20 am: 05.06.2020 13:26 »
Interessehalber folgende kurze Nachfrage:
Muss die Aushändigung der Stellenausschreibung nach erfolgreicher Bewerbung erfolgen, um der Nachweispflicht zu genügen, oder gilt die "Aushändigung" bzw. vielmehr der Aushang am schwarzen Brett, im Intranet oder der Stellenanzeigen im Internet des Arbeitgebers auch als solche?
Denn wenn der Arbeitnehmer die Stellenausschreibung nicht irgendwie zu Gesicht bekommen hätte, hätte er sich ja kaum auf die Stelle bewerben können.

Spid

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #21 am: 05.06.2020 13:28 »
was wäre für mich der beste Weg?
- Beschreiben meiner allgemeinen Tätigkeiten (laut Stellenausschreibung),  die zusätzlichen Tätigkeiten (nicht schriftlich fixiert ) aufführen, die gefordert werden
- Meinen Amtsleiter (direkten Vorgesetzten) diese Tätigkeiten bestätigen lassen
und dann damit zum Personalamt?

Das kommt darauf an, wie sich der AG organisiert. Maßgeblich für die Eingruppierung ist, daß der AG - bei juristischen Personen jemand, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf, die auszuübende Tätigkeit überträgt.

Spid

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #22 am: 05.06.2020 13:30 »
Interessehalber folgende kurze Nachfrage:
Muss die Aushändigung der Stellenausschreibung nach erfolgreicher Bewerbung erfolgen, um der Nachweispflicht zu genügen, oder gilt die "Aushändigung" bzw. vielmehr der Aushang am schwarzen Brett, im Intranet oder der Stellenanzeigen im Internet des Arbeitgebers auch als solche?
Denn wenn der Arbeitnehmer die Stellenausschreibung nicht irgendwie zu Gesicht bekommen hätte, hätte er sich ja kaum auf die Stelle bewerben können.

Im vom BAG entschiedenen Fall ist im Stellenbesetzungsverfahren die Stellenbeschreibung als Schriftstück ausgehändigt worden. Ein bloßer Aushang oder eine Veröffentlichung im Intranet dürfte dem nicht genügen.

D-x

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #23 am: 05.06.2020 13:34 »
Ist Stellenausschreibung (wurde in diesem Thread bisher genannt, für mich ist das ein Dokument wo neben ein paar Worten zum Arbeitgeber und den Benefits noch die Anforderungen an den Bewerber genannt und die auszuübenden Tätigkeiten grob skizziert werden) und Stellenbeschreibung hier synonym anzusehen?

In dem Fall wäre das ja auch etwas obskur, wenn das Schriftstück was den Bewerber zur Bewerbung veranlasst hat, ihm anschließend noch einmal ausgehändigt werden muss...


Spid

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Antw:Frage zu Eingruppierung
« Antwort #24 am: 05.06.2020 13:36 »
Das sollte „Stellenausschreibung“ heißen - Autokorrektur. Es meint tatsächlich die Ausschreibung des öffentlichen AG, auf die sich der AN beworben hat.