Interessehalber folgende kurze Nachfrage:
Muss die Aushändigung der Stellenausschreibung nach erfolgreicher Bewerbung erfolgen, um der Nachweispflicht zu genügen, oder gilt die "Aushändigung" bzw. vielmehr der Aushang am schwarzen Brett, im Intranet oder der Stellenanzeigen im Internet des Arbeitgebers auch als solche?
Denn wenn der Arbeitnehmer die Stellenausschreibung nicht irgendwie zu Gesicht bekommen hätte, hätte er sich ja kaum auf die Stelle bewerben können.