Autor Thema: Gehaltsberechnung anteilig  (Read 7326 times)

klärung

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Gehaltsberechnung anteilig
« am: 29.05.2020 14:47 »
Hallo,

ich habe am 15.05.2020 meine Stelle interne gewechselt und verdiene seitdem 15.05.2020 E13 Stufe 3. Zuvor hatte ich, also auch anteilig für diesen Monat, noch S11b - Stufe 4.
Kann mir jemand sagen, wie ich das Gehalt für diesen Monat ausrechnen kann.

Der Nettobetrag den ich bekommen habe, ist irgendwie seltsam.

Wäre super lieb.
Danke und Grüße
K.

Spid

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #1 am: 29.05.2020 14:50 »
E13/3 für den gesamten Monat, siehe §17 Abs. 4 Satz 6 TV-L.

klärung

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #2 am: 29.05.2020 14:55 »
Das überrascht mich.
Weil mein Netto Gehalt fast identisch mit S11b / 4 ist und eigentlich sollte es einen deutlichen Unterschied zu E13/3 geben.
Irgendwie alles etwas seltsam.


Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #3 am: 29.05.2020 15:15 »
Handelt es sich um ein neues Arbeitsverhältnis oder um eine Höhergruppierung?

klärung

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #4 am: 29.05.2020 15:16 »
Es handelt sich um eine neue Tätigkeit.
Ich habe vom Bezirksamt zur Behörde gewechselt.

Danke

Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #5 am: 29.05.2020 15:26 »
Vielleicht ist das Entgelt noch nicht angepasst. Warte den nächsten Monat ab.

klärung

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #6 am: 29.05.2020 15:30 »
Also wären aber tatsächlich die E13 / 3 als Entgelt richtig?
Die Summe die dieses mal überwiesen wurde, habe ich noch nie erhalten und unterscheidet sich bloß mit 50 Euro von meinem alten Gehalt.

Danke für die Antworten

Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #7 am: 29.05.2020 15:39 »
Wenn es eine Höhergruppierung innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses war, steht dir für den ganzen Monat Entgelt nach E 13 zu.

Spid

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #8 am: 29.05.2020 15:40 »
Es handelt sich um eine Höhergruppierung und mithin gilt die von mir genannte Norm. Einzig bei einer Befristung, die am 14.05.20 geendet hätte und einer Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses hätte es anders ausgestaltet werden können. Da der AG aber nicht mit Ablauf des 14.05.20 das bisherige Arbeitsverhältnis abgerechnet und ggfs. Urlaub abgegolten hat, wäre eine selbst eine solche Ausgestaltung nunmehr verunmöglicht, da der AG sich nicht widersprüchlich verhalten darf.

Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #9 am: 29.05.2020 15:45 »
Die Stufenzuordnung passt aber nicht zu einer Höhergruppierung, sondern spricht für ein neues Arbeitsverhältnis mit ausgehandelter Stufe 3.

Spid

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #10 am: 29.05.2020 15:53 »
Erstens ergibt sich E13/3 bei Höhergruppierung aus S11b/4, so daß der Einwand diesbezüglich bereits Unfug ist, und zweitens ist es aus den bereits ausgeführten Gründen völlig unbeachtlich, ob etwas für ein neues Arbeitsverhältnis spräche.

Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #11 am: 29.05.2020 15:55 »
Woraus ergibt sich das? Ich komme nur auf Stufe 2.

Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #12 am: 29.05.2020 16:00 »
Und wie erkennst du aus dem geschilderten Sachverhalt, dass es kein neues Arbeitsverhältnis ist?

Spid

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #13 am: 29.05.2020 16:03 »
Es ist keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschildert worden und der AG hat nicht zum Ablauf des 14.05.20 abgerechnet.

Isie

  • Gast
Antw:Gehaltsberechnung anteilig
« Antwort #14 am: 29.05.2020 16:08 »
Die Stufenzuordnung ergibt nach § 17 Abs. 4 Satz 1 die Stufe 2.