Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Gehaltsberechnung anteilig

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Isie:
 Nein.

Spid:
Doch - und daran ändert der rechtswidrige Durchführungshinweis der TdL, aus Vereinfachungsgründen auf die Anwendung des 2. HS der von Dir bemühten Norm zu verzichten, nichts, da es sich dabei nunmal um zwingend anzuwendendes Tarifrecht handelt, wie der AG ja zutreffend erkannt hat.

Isie:
Die Formulierung "aus Vereinfachungsgründen" finde ich in diesem Zusammenhang etwas merkwürdig, denn es ist zwar einfach, aber hat gravierende Auswirkungen. Die TdL-Durchführungshinweise sind für den Arbeitgeber aber verbindlich. Die TVP hätten eine Regelung vereinbaren sollen.

Spid:
Haben sie. Und die Durchführungshinweise berühren das Verhältnis zwischen AG und AN in keinster Weise. Für merkwürdige Begründungen rechtswidriger Durchführungshinweise bin ich nicht verantwortlich.

klärung:
Ok.
Nochmals vielen Dank.
Ich hoffe es bleibt bei E13/3 und werde mal meine personalsachbearbeiterin kontaktieren.
Dann weiß ich es.

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