Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehaltsberechnung anteilig
Spid:
Nein.
Isie:
Bei einer ab 15.05. wirksamen Höhergruppierung ist es fast unmöglich, diese bereits bei der regulären Gehaltszahlung zu berücksichtigen, außer wenn die Bezügestelle bereits vor Wirksamwerden der Höhergruppierung von der Personalstelle zur entsprechenden Entgeltzahlung aufgefordert wurde.
Spid:
Wenn der AG sich dieses Umstands bei Vertragsänderung bewußt ist, begeht er einen Betrug.
klärung:
Dankeschön.
Dann bin ich nun informiert und ab nächsten Monat wird es wohl anders sein und es gibt eine Rückzahlung.
Danke
K.
Spid:
Warum sollte es zu einer Rückzahlung kommen? Du hast doch zu wenig Entgelt erhalten.
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