Die Stelle ist für das Arbeitsverhältnis und die Eingruppierung unbeachtlich. Sofern der AG hinsichtlich der zutreffenden Eingruppierung bislang um eine Entgeltgruppe zu Deinen Ungunsten irrte, bist Du bereits eine Entgeltgruppe höher eingruppiert. Er muß seinen Irrtum zum Entstehungszeitpunkt korrigieren. Geht es um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, mußt Du überlegen, ob Du das willst.