Hallo,
ich bin Personalsachbearbeiterin im TV-L Bereich. Ich bin u. a. für Eingruppierungen von E1 bis E13 zuständig und denke, dass ich durch meine mittlerweile 8 Jahre Erfahrung und einige Seminare, die Eingruppierung jeweils feststellen kann.
Mein Problem sind meine Vorgesetzten. Es sind bestimmte Eingruppierungen gewollt, die ich anhand der Tätigkeiten nicht feststellen kann. Nun ist so, dass mein Chef für eine bestimmte Sache festgelegt hat, diese sei mit E 10 zu bewerten, das sei richtig, ich solle das so mit unterzeichnen. Das ist nicht die einzige Sache, die E10 ist hierbei nur ein Beispiel.
Ich habe vor meine Unterschrift zu verweigern und habe auch nicht vor an der weiteren Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mitzuwirken. Nur, darf ich das tatsächlich oder ist das Arbeitsverweigerung? Gezwungen werden kann ich ja wohl kaum, aber habe ich andere Konsequenzen zu befürchten, wenn ich bei einer offensichtlich falschen Sache nicht mitmache?
Danke schon mal.