Die rechtsverbindliche Bestimmung eines Rechtsverhältnissen in Art, Umfang und Bestehen. Wer keine Rechtsmacht zu dieser Feststellung hat, kann sie auch nicht vornehmen - so ist es auch hier. Die Feststellung der Entgeltgruppe kann nur durch Eingruppierungsfeststellungsklage erfolgen. Ob ich eine Dokumentation für sinnvoll halte, kann dahingestellt bleiben, weil jedwede Antwort ohne Wirkung bleibt. Ob die TE für beides - Tätigkeitsbeschreibung und Rechtsmeinung zur Eingruppierung - zuständig ist, war nicht in Zweifel gezogen worden, sondern die auf zahlreichen unbegründeten Annahmen beruhende Behauptung, es handele sich dabei nicht nur um einen Vorgang, sondern daß dies auch noch auf der Hand läge.