Autor Thema: Darf ich mich weigern?  (Read 8984 times)

Spid

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #30 am: 31.05.2020 12:53 »
Ich bin bei keiner Behörde und - wie bereits ausgeführt - ist ihre Zuständigkeit überhaupt nicht fraglich.

Isie

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #31 am: 31.05.2020 13:04 »
Ach so, das erklärt Vieles.

Spid

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #32 am: 31.05.2020 13:16 »
Dir ist also der Unhaltbarkeit Deiner Aussage und des Unterschiedes zwischen Vorgang und Zuständigkeit nunmehr bewußt?

Isie

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #33 am: 31.05.2020 13:54 »
Nein, was sollte daran unhaltbar sein?

Spid

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #34 am: 31.05.2020 14:05 »
Die Behauptung, daß es auf der Hand läge, daß es sich um einen einzigen Vorgang handele, hat sich ja dadurch, daß Dir nunmehr klar ist, daß zwischen Vorgang und Zuständigkeit ein himmelweiter Unterschied besteht und es verbreitet nicht um einen Vorgang handelt, wohl als Irrtum erwiesen.

Isie

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #35 am: 31.05.2020 14:11 »
Das ist deine Sichtweise. Da du die Aufgabenaufteilung in der Behörde der TE nicht kennst, ist das eine Vermutung. Meine Sichtweise ist auch eine Vermutung, die sich aber auf die Schilderung der TE stützt. Im Gegensatz zu dir arbeite ich in einer Behörde und weiß, dass dort nicht mehr wie vor 100 Jahren gearbeitet wird.

Spid

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #36 am: 31.05.2020 14:22 »
Ich habe keine Annahmen dazu gemacht - und die TE hat derlei auch nicht geschildert. Ich habe lediglich die Annahme, es handele sich um einen Vorgang als ebensolche abgetan: eine unbegründete Annahme. Die Tätigkeit in einer Behörde spricht weder für eine besondere, hin- oder auch nur ausreichende Sach- und Fachkenntnis in tarif- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten noch für irgendeine Kenntnis in Organisations- und Verfahrensfragen über die eigene Froschperspektive hinaus.

Isie

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #37 am: 31.05.2020 14:26 »
Letzteres habe ich auch nicht behauptet. Vielleicht hättest du meinen Beitrag lesen sollen, statt dich nur wie ein Storch auf den Frosch auf das Wort Behörde zu stürzen.

Spid

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #38 am: 31.05.2020 14:32 »
Nein, ich habe damit auch nur deutlich gemacht, wie unbeachtlich Deine Ausführungen waren.

Isie

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #39 am: 31.05.2020 15:26 »
Charmant wie immer.

Eukalyptus

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Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #40 am: 31.05.2020 19:09 »
Dir ist also der Unhaltbarkeit Deiner Aussage und des Unterschiedes zwischen Vorgang und Zuständigkeit nunmehr bewußt?

Das ist kein deutscher Satz. Wolltest du mit diesen Worten etwas Inhaltliches ausdrücken, und wenn ja, was hättest du ausdrücken wollen?

Spid

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #41 am: 31.05.2020 19:17 »
Streiche „Dir ist“, setze „Du bist Dir“.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #42 am: 02.06.2020 08:37 »
das ist sooo anstrengend, Spid. Ein Vorgeschmack auf die schöne neue KI-Zeit, bevor die Schnittstellen etwas menschlicher werden... ich bin immer noch unsicher wegen des Turing-Tests  ;D

Ok. An die Threaderstellerin: das ist das Leid der meisten "Bewertenden", egal ob sie in der Orga oder der Personalverwaltung oder sonstwo arbeiten. Ich habe nie eine Bewertung abgezeichnet, hinter der ich nicht mit zumindest 50% + x stand... dafür war meine Gehaltsklasse immer zu klein. Was man tun kann, ist, eine "gewünschte" Herleitung aufsetzen, zur Not mit Amateur-Argumenten und das dann die  Vorgesetzten unterschreiben lassen. In vielen Fällen hat sich das dann erledigt, in manchen unterschreiben sie und man selbst ist nicht in der Akte.

Geist

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Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #43 am: 03.06.2020 07:55 »
Nicht selten, dass man hört, dass "Near-King" Hauptschulsekretärinnen mit viel... Softskills mit fast schon seltsam anmutenden Tätigkeitsmerkmalen wie "Vertrauensperson", "höchster Verschwiegenheitsgrad" etc. auf E13 hochinterpretiert werden.

Aber auch wenn das meist nur behördliches Klatschgeschnatter ist:

Wie kommt man über eine Tätigkeitsbeschreibung auf eine auszuübende Tätigkeit, die dann zu einer entscheidenden Rechtsmeinung über das Gehalt führt?
Ich z.B. habe meine Tätigkeitsbeschreibung selbst geschrieben. Und ich bin mir sicher, dass der Personaler kein einziges Wort davon verstanden hat.
Der ist bestimmt ein Wikinger in Verwaltungsrecht - in der Beurteilung von wissenschaftlich-technischen Arbeitsleistungen ist er aber dann doch darauf angewiesen, dass ihm jemand sagt, wie er dies oder jenes bewerten sollte.
Ist es noch Techniker oder Ingenieur? Noch Elektronik oder IT? Chemie oder Physik? Diplom oder Doktor?
Die Anforderungen sind nicht immer: "Mauer muss her. Wir brauchen einen Maurer."

Und manchmal weiß man eben, dass man oberhalb seiner Gehaltsstufe das Recht und die Fähigkeit besitzt, Entscheidungen zu treffen.
Dann braucht man diese aber nicht als Eigenleistung zu unterschreiben und kann ruhig seinem Vorgesetzten darum bitten, einem zu erklären, wie es zu dieser divergierenden Meinung kommt.
Man will ja schließlich ewas dazu lernen... ;)

WasDennNun

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Antw:Darf ich mich weigern?
« Antwort #44 am: 03.06.2020 08:10 »
Ist es noch Techniker oder Ingenieur?
Sollte man anhand der Ausbildungspläne, der Komplexität etc. ableiten können.
Ist aber in der Tat nur vom Fachmann sauber einzuordnen und sicherlich fliessend, bzw. was gestern noch Ing war ist heute schon Techniker.
Zitat
Noch Elektronik oder IT? Chemie oder Physik? Diplom oder Doktor?
Das ist doch alles irrelevant bzgl. der Eingruppierung. Könnte höchstens eine Thema bzgl. Voraussetzung in der Person von Relevanz sein.