Nicht selten, dass man hört, dass "Near-King" Hauptschulsekretärinnen mit viel... Softskills mit fast schon seltsam anmutenden Tätigkeitsmerkmalen wie "Vertrauensperson", "höchster Verschwiegenheitsgrad" etc. auf E13 hochinterpretiert werden.
Aber auch wenn das meist nur behördliches Klatschgeschnatter ist:
Wie kommt man über eine Tätigkeitsbeschreibung auf eine auszuübende Tätigkeit, die dann zu einer entscheidenden Rechtsmeinung über das Gehalt führt?
Ich z.B. habe meine Tätigkeitsbeschreibung selbst geschrieben. Und ich bin mir sicher, dass der Personaler kein einziges Wort davon verstanden hat.
Der ist bestimmt ein Wikinger in Verwaltungsrecht - in der Beurteilung von wissenschaftlich-technischen Arbeitsleistungen ist er aber dann doch darauf angewiesen, dass ihm jemand sagt, wie er dies oder jenes bewerten sollte.
Ist es noch Techniker oder Ingenieur? Noch Elektronik oder IT? Chemie oder Physik? Diplom oder Doktor?
Die Anforderungen sind nicht immer: "Mauer muss her. Wir brauchen einen Maurer."
Und manchmal weiß man eben, dass man oberhalb seiner Gehaltsstufe das Recht und die Fähigkeit besitzt, Entscheidungen zu treffen.
Dann braucht man diese aber nicht als Eigenleistung zu unterschreiben und kann ruhig seinem Vorgesetzten darum bitten, einem zu erklären, wie es zu dieser divergierenden Meinung kommt.
Man will ja schließlich ewas dazu lernen...