Autor Thema: Netto-Gehalt ausrechnen  (Read 10364 times)

bijou1

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Netto-Gehalt ausrechnen
« am: 31.05.2020 11:25 »
Hallo,
ich bin neu im Forum.
Bisher in der freien Wirtschaft tätig und überlege nun, in den ÖD zu wechseln.
Bereich Sekretariat, ich bin gelernte Bürokauffrau und 49 Jahre alt, also "nicht ganz neu"  ;)
Eingestuft würde ich VKA- Verwaltung, Entgeldgruppe 6, ich vermute mal, Stufe 1.

Ich habe versucht, anhand der Rechner im Internet das Nettogehalt zu ermitteln, was am Monatende netto bleiben würde.
Keine Kinder, keine Kirche, Steuer I, NRW.

Einige Punkte konnte ich jedoch nicht klären und bitte um Eure Hilfe.

1-Wenn ich das eingebe, wird nach der Zusatzversorgung gefragt.
   Gebe ich da VBL ein (die ja wohl Pflicht ist) oder ZVK NRW (weil ich in NRW arbeiten würde)?
   Was ist da der Unterschied, bzw. was ist ZVK NRW?
   Oder muss ich da eine andere der möglichen Angaben machen?

2- da ist noch ein Feld "monatliche Zulagen". Was gibt man da ein?
    Diese knapp 7 Euro VWL?
    Oder gibt es da noch etwas, was man eingeben kann / muss?
   
3-daraus ergibt sich dann die Frage, ob man solche Zulagen verhandeln kann und welchen Spielraum /     Spielregeln es da, besonders für Neulinge, gibt. Vielleicht so etwas wie monatliche Essens- oder Tankzulagen?

4- dann habe ich etwas von "Leistungsentgeld" gelesen, zusätzlich zum Tabellenentgeld.
Ist das auch Verhandlungssache? Wenn ja, was wäre als Neuling möglich und wo müsste ich das dann in dem Gehaltsrechner eintragen?

Entschuldigung, viele Fragen...
Aber ich möchte nicht, falls ich mich dafür entscheide, mit der ersten Abrechnung eine böse Überraschung erleben.
Ich danke im Voraus für die Tipps und Infos.

VG
bijou1

Isie

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #1 am: 31.05.2020 12:06 »
Bei der VBL ist man nur versichert, wenn der Arbeitgeber Beteiligter der VBL ist, z. B. Bund oder fast alle Bundesländer und einige andere Arbeitgeber. Da du in NRW im Bereich VKA eine Beschäftigung aufnehmen willst, dürfte die Zusatzversorgung NRW die zutreffende sein. Mit Zulagen sind tarifliche oder außertarifliche Zulagen gemeint. Ob dir tarifliche Zulagen zustehen, kann dir dein künftiger Arbeitgeber sagen. Ebenso sagt er dir, welche Entgeltgruppe und Stufe zusteht. Die VL würde ich in den Rechner nicht eintragen, da sie nicht zusatzversorgungspflichtig, sondern nur steuer- und sozialversicheungspflichtig ist.

Spid

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #2 am: 31.05.2020 12:12 »
Der TE hat nicht ausgeführt, eine Beschäftigung im Bereich VKA aufnehmen zu wollen, weshalb die Folgerung zur ZVK mindestens voreilig ist. Es könnte ebenso ein AG sein, der den TVÖD VKA lediglich anwendet. Zudem teilt der AG nicht mit, welche Entgeltgruppe und Stufe zusteht, sondern äußert diesbezüglich lediglich eine Rechtsmeinung.

Isie

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #3 am: 31.05.2020 12:30 »
Die TE hat nicht geschrieben, dass sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnehmen will, der den TVöD VKA nur entsprechend anwendet, und auch nicht Beteiligter der VBL oder ZVK ist. Also bin ich vom Normalfall ausgegangen.

Spid

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #4 am: 31.05.2020 12:38 »
Da sich nicht erschließt, inwiefern die Mitgliedschaft im KAV für TVÖD-Anwender der Normalfall sei, hast Du also eine unbegründete Annahme getätigt.

Isie

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #5 am: 31.05.2020 12:44 »
Wenn Entgelt nach VKA-Verwaltung normalerweise was anderes bedeutet, hast du recht.

Spid

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #6 am: 31.05.2020 12:47 »
Gut, daß Du es einsiehst.

bijou1

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #7 am: 31.05.2020 12:49 »
Hallo,
zuerst einmal vielen Dank für die Antworten.

um die wohl noch fehlenden Angaben zu machen:
Die Einstellung würde über die Kreisverwaltung erfolgen.
Entgeldstufe 6 ist schon festgelegt als Einstiegs-Entgeldstufe.
Da ich "Anfänger" im ÖD bin, gehe ich mal von der Einstufung in Stufe 1 aus.

Wie kann ich denn erfahren / ersehen, ob die Kreisverwaltung Beteiligter der VBL ist? Oder ergibt sich das automatisch?

Ich merke schon, das ist aufwendiger und umfangreicher, als ich dachte :-)
VG
bijou1

Spid

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #8 am: 31.05.2020 12:51 »
Was denn nun: Stufe 1 oder Stufe 6?

bijou1

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #9 am: 31.05.2020 12:53 »
Entgeldgruppe 6 (bereits vom AG so angegeben)
und ich vermute, Einstufung in die 1. Stufe, die 1 Jahr gilt (oder wie nennt man das korrekt)

Spid

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #10 am: 31.05.2020 12:56 »
Für die Stufenzuordnung ist die Dauer der Zugehörigkeit zum öD völlig unbeachtlich.

Isie

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #11 am: 31.05.2020 13:02 »
Du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Falls du einschlägige Berufserfahrung hast, muss diese sogar berücksichtigt werden.
Da meine Annahme bezüglich deines Arbeitgebers richtig war, dürfte ZVK NRW ebenfalls richtig sein.

bijou1

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #12 am: 31.05.2020 13:04 »
Ich lese aber doch auch im Tvöd:
Zitat:
"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe1 zugeordnet, sofern keine einschlägige  Berufserfahrung  vorliegt."
Da ich das erste Mal im ÖD arbeiten würde, gehe ich mal davon aus, dass ich also in diese Stufe 1 kommen würde.





bijou1

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #13 am: 31.05.2020 13:07 »
@Isie:

vielen Dank für die Antwort!
Ich hatte schon das Gefühl, ich kann mich überhaupt nicht so ausdrücken, das man mein Anliegen hier versteht!

Also gebe ich bei dem Nettorechner nicht "VBL" an, sondern ZVK NRW, richtig?

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist VBL eine Zusatz-Altersversicherung, die zum Teil vom AG, zum Teil von mir (vom Brutto) getragen wird. Bisher ging ich davon aus, dass das Pflicht ist...
Kann mir bitte noch jemand den Unterschied erklären, bzw. was ZVK NRW ist?
Vielen Dank!

bijou1




Spid

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Antw:Netto-Gehalt ausrechnen
« Antwort #14 am: 31.05.2020 13:17 »
Ich lese aber doch auch im Tvöd:
Zitat:
"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe1 zugeordnet, sofern keine einschlägige  Berufserfahrung  vorliegt."
Da ich das erste Mal im ÖD arbeiten würde, gehe ich mal davon aus, dass ich also in diese Stufe 1 kommen würde.

Zwischen einschlägiger Berufserfahrung und der Zugehörigkeit zum öD besteht keinerlei Zusammenhang.