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Netto-Gehalt ausrechnen

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Spid:
Für die Stufenzuordnung ist die Dauer der Zugehörigkeit zum öD völlig unbeachtlich.

Isie:
Du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Falls du einschlägige Berufserfahrung hast, muss diese sogar berücksichtigt werden.
Da meine Annahme bezüglich deines Arbeitgebers richtig war, dürfte ZVK NRW ebenfalls richtig sein.

bijou1:
Ich lese aber doch auch im Tvöd:
Zitat:
"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe1 zugeordnet, sofern keine einschlägige  Berufserfahrung  vorliegt."
Da ich das erste Mal im ÖD arbeiten würde, gehe ich mal davon aus, dass ich also in diese Stufe 1 kommen würde.




bijou1:
@Isie:

vielen Dank für die Antwort!
Ich hatte schon das Gefühl, ich kann mich überhaupt nicht so ausdrücken, das man mein Anliegen hier versteht!

Also gebe ich bei dem Nettorechner nicht "VBL" an, sondern ZVK NRW, richtig?

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist VBL eine Zusatz-Altersversicherung, die zum Teil vom AG, zum Teil von mir (vom Brutto) getragen wird. Bisher ging ich davon aus, dass das Pflicht ist...
Kann mir bitte noch jemand den Unterschied erklären, bzw. was ZVK NRW ist?
Vielen Dank!

bijou1



Spid:

--- Zitat von: bijou1 am 31.05.2020 13:04 ---Ich lese aber doch auch im Tvöd:
Zitat:
"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe1 zugeordnet, sofern keine einschlägige  Berufserfahrung  vorliegt."
Da ich das erste Mal im ÖD arbeiten würde, gehe ich mal davon aus, dass ich also in diese Stufe 1 kommen würde.

--- End quote ---

Zwischen einschlägiger Berufserfahrung und der Zugehörigkeit zum öD besteht keinerlei Zusammenhang.

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