Autor Thema: Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch  (Read 3541 times)

DaDschi

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Hallo zusammen,

Bin neu in dem Thema öffentlicher Dienst. Bin noch in der freien Wirtschaft tätig.

Hab mich auf einige Stellen im ÖD beworben. Nun habe ich das erste Gespräch gehabt. War alles sehr gut organisiert, habe mich wohl gefühlt.

War jetzt nicht meine beste Vorstellung aber das war der ungewöhnlichen Situation eventuell geschuldet, dass ich mit einer Videowand vorlieb nehmen musste. Egal darauf will ich nicht hinaus.

Die Personalerin war sehr gut vorbereitet und hat sogar eine lohnabrechnung mir per Mail zur Verfügung gestellt, wo ich mir schon mal ein genaues Bild von der Besoldung machen kann.

Jetzt meine Frage. Wird das generell gemacht für ÖD Neulinge oder ist das schon sehr viel Aufwand der nicht immer betrieben wird?
Ich fand das super nett und hat mir auf einen Block gezeigt was mich finanziell erwartet. Top!

Wenn im ÖD sich so viel Mühe immer gemacht wird, dann ist das klasse und wesentlich schöner als in der privaten Wirtschaft.

Grüße von eine beeindrucktem Bewerber

RsQ

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #1 am: 31.05.2020 16:47 »
Standard ist es jedenfalls nicht. Ich hatte den Fall auch 1-2 Mal, dass es vorab schon eine exemplarische Einkommensberechnung gab.

Wobei ich denke, dass man doch erwarten kann, dass (zumal bei in der Ausschreibung angegebener EG) jeder Bewerber den TVÖD-Rechner bedienen kann. Die Stufe muss man halt noch erfahren bzw. aushandeln. Aber man kommt *vor* einem Gespräch jedenfalls schon näher an das machbare/erwartbare Gehalt ran als in der Privatwirtschaft.

In gefühlten 80% der Fälle, in denen ich im VG nach der Stufe fragte, erhielt ich zur Antwort, dass man das erst im "Ernstfall" (= einer Entscheidung für mich) näher prüfen werde.

"Beeindruckt" fände ich zu viel. Aber es hinterlässt tatsächlich einen positiven Eindruck, wenn Personaler mehr tun, als ausschließlich formelle Schreiben loszuschicken.

bijou1

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #2 am: 31.05.2020 19:22 »
Also ich fände das auch super, wenn mein Gespräch, das mir noch bevorsteht, so laufen würde!
Denn -das habe ich ja festgestellt - man muss bei den Rechnern im Internet nicht nur die Entgeldgruppe und die Stufe wissen und eingeben, sondern auch, welche Zusatzversorgung, und ob es noch monatliche Leistungen gibt.

Das kann man vorher ja nicht wissen, daher finde ich diese Personalerin, die ein Beispiel gezeigt hat, schon sehr gut.

VG
bijou1

DaDschi

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #3 am: 31.05.2020 20:49 »
Danke RsQ.

Dann hab ich jetzt bissl „a Gspür“. Bei mir war’s so, dass alles fest steht ( bin zufrieden). Bei der Abrechnung hat nur noch die Personalnummer gefehlt 😁😂

Kann man dann ableiten, wenn so viel Aufwand betrieben wird, dass dann doch starkes Interesse An meiner Person besteht?

@bijou: wünsche viel Glück bei deinem Gespräch

RsQ

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #4 am: 31.05.2020 22:04 »
Denn -das habe ich ja festgestellt - man muss bei den Rechnern im Internet nicht nur die Entgeldgruppe und die Stufe wissen und eingeben, sondern auch, welche Zusatzversorgung, und ob es noch monatliche Leistungen gibt.

Na ja, aber im Ausgangspost klingt es so, als hätte die Personalerin das quasi im VG schon alles "präsentiert". Um dort auch relevante Netto-Werte ausrechnen zu können, müssen dann natürlich auch Steuerklasse, Kinderfreibeträge usw. klar sein. Mir wäre es zu persönlich, wenn im VG bspw. die Kinderzahl ein Thema wäre. (Meinen Familienstand/Kinder klammere ich im Bewerbungsprozess aus, weil er nicht mit meiner beruflichen Qualität zu tun hat.)  Wenn die EG in der Ausschreibung genannt ist und die Stufe (vielleicht) schon im VG geklärt werden kann, hat man doch alle Angaben, um das schnell selbst zusammenzuklicken ...

RsQ

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #5 am: 31.05.2020 22:06 »
Kann man dann ableiten, wenn so viel Aufwand betrieben wird, dass dann doch starkes Interesse An meiner Person besteht?

Das dachte ich beim ersten Mal auch  8) - leider erhielt die Stelle dann trotzdem jemand anderes.

Aber es ist wohl so, dass es in der jeweiligen Personalabteilung einfach zum "Service" gehört. Dass die dort angesichts diverser Parameter schnell das Gehalt ausrechnen, macht dort ja auch kaum mehr Mühe, als im TVÖD-Rechner selbst die Daten einzugeben.

Aber da einige Bewerber den Rechner vielleicht nicht kennen, finde ich es auf jeden Fall nett, wenn man AG-seitig anbietet.

Es kann aber durchaus auch sein, dass man mit den 1-2 Favoriten gleich im VG alle "Parameter" klärt, um eine gewisse Verbindlichkeit herzustellen bzw. (sofern sich Favoriten herauskristallisieren) das Verfahren zu beschleunigen.

Schmitti

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #6 am: 02.06.2020 08:13 »
Bei mir war’s so, dass alles fest steht ( bin zufrieden).
Bei der Eingruppierung im öD kann es allerdings auch sein, dass man dir genau diese Zufriedenheit von vornherein geben will, es aber sagen wir mal nicht ausgeschlossen ist, dass da unterm Strich auch mehr herauskommen könnte.

D-x

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #7 am: 02.06.2020 08:23 »
Ich meine mich auch erinnern zu können, dass in meinem Vorstellungsgespräch die Entgeltgruppen und -stufen genannt wurden, die auf mich ab gewissen Zeitpunkten zuträfen, auch mit der Info was das in Bruttogehalt bedeutet.
Plural deshalb, da man mir mit Erreichen einer gewissen Berufserfahrung (die ich zum Großteil außerhalb des öD gesammelt hatte) das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe, nicht etwa Stufe, zukommen ließ. Wie ich tatsächlich eingruppiert bin, möchte ich ob der für mich komfortablen Rechtsmeinung meines AG eigentlich gar nicht wissen :-)

DiVO

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #8 am: 02.06.2020 08:38 »
Wieso sollte das ungewöhnlich sein? Ich kenne das sowohl aus dem Öffentlichen Dienst, als auch aus der Privatwirtschaft, dass Entgeltberechnungen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs vorgelegt werden.

Ich kaufe als Bewerber doch nicht die Katze im Sack, indem ich mich was das Gehalt angeht nur auf mündliche Aussage verlasse. Da es sich bei dem zu zahlenden Entgelt um eine Haupleistungspflicht des Arbeitgebers handelt, machen wir es bei uns auch so.

DaDschi

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #9 am: 02.06.2020 18:22 »
Ok. Dann hab ich einen ganz anderen Maßstab wie du. Bin froh, wenn meine Zeugnisse und Zertifikate wenigstens einmal durchgeblättert wurden.

Nach dir hat das also nichts zu sagen, gehört normal dazu?!

Grüße

RsQ

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #10 am: 02.06.2020 21:39 »
Wieso sollte das ungewöhnlich sein? Ich kenne das sowohl aus dem Öffentlichen Dienst, als auch aus der Privatwirtschaft, dass Entgeltberechnungen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs vorgelegt werden.

Ein Vorstellungsgespräch ist allerdings nicht zwingend/immer die Vertragsverhandlung bzw. finale Stufe zur Ermittlung des Einkommens. Ich war heute gerade in einem VG (öD) - Aussage: "Wir treffen hier nur die inhaltliche Entscheidung, zur Stufe entscheidet anschließend die Personalabteilung." Und so wird es öfter sein.

WasDennNun

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Antw:Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
« Antwort #11 am: 03.06.2020 07:27 »
Aussage: "Wir treffen hier nur die inhaltliche Entscheidung, zur Stufe entscheidet anschließend die Personalabteilung." Und so wird es öfter sein.
Bei uns ist die Aussage anders:"Wir treffen hier nur die inhaltliche Entscheidung, zur Stufe entscheidet abschließend die Personalabteilung."
Wenn wir aber nicht Stufe X vorschlagen und begründen, dann entscheiden sie natürlich auch nur ob sie 1,2 oder 3 geben müssen.