Autor Thema: Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?  (Read 3152 times)

öffentldiens

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Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« am: 02.06.2020 09:47 »
Guten Tag,

nach einem Jahr Berufserfahrung in einer Zulassungsstelle (E6 Stufe 2) habe ich meinen Arbeitsgeber gewechselt und bei einer anderen Stadt begonnen. Die Tätigkeit ist die selbe, jedoch erhalte ich eine E8. Vorerst bekam ist dort die Stufe 1. Lohnt es sich für mich eine Stufenmitnahme zu beantragen oder habe ich eher schlechte Aussichten?

Vielen Dank für die Hilfe.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #1 am: 02.06.2020 09:59 »
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Dieselbe Tätigkeit derselben Person kann nicht zu unterschiedlichen Eingruppierungen führen.

Kaiser80

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #2 am: 02.06.2020 10:04 »
Hat der TE ja auch nicht behauptet... Er hat ja nur geschildert was er "erhält".

Zu den Aussichten: schlecht.

öffentldiens

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #3 am: 02.06.2020 10:08 »
Es ist oftmals so, dass in kleineren Gemeinden die Eingruppierung niederiger ist, als in größeren Gemeinden. Das ist vielleicht fachlich nicht richtiger, wird jedoch in der Praxis oft so gemacht.

öffentldiens

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #4 am: 02.06.2020 10:09 »
@Kaiser80

Trotz der negativen Aussichten vielen Dank für die Antwort.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #5 am: 02.06.2020 10:12 »
Es ist oftmals so, dass in kleineren Gemeinden die Eingruppierung niederiger ist, als in größeren Gemeinden. Das ist vielleicht fachlich nicht richtiger, wird jedoch in der praxis oft so gemacht.

Die „Praxis“ berührt die Eingruppierung in keinster Weise. TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG eingruppiert.

öffentldiens

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #6 am: 02.06.2020 10:16 »
@Spid

auch Ihnen vielen Dank für die Antwort auch wenn sie in keinster Weise mit meiner Frage zu tun hat.

Schokobon

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #7 am: 02.06.2020 10:21 »
Lass dir von deinem alten Arbeitgeber eine Tätigkeitsaufstellung geben/bescheinigen.
Sollte es sich um die gleichen Tätigkeiten wie beim neuen AG handeln legst du das bei deiner neuen Personalabteilung vor und bittest um Zuordnung der Stufe 2 unter Verweis auf § 16 Abs. 2 S. 2 TVÖD VKA

Siehst ja was sie dazu sagen.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #8 am: 02.06.2020 10:22 »
@Spid

auch Ihnen vielen Dank für die Antwort auch wenn sie in keinster Weise mit meiner Frage zu tun hat.

Doch, selbstverständlich hat es mit der Frage zu tun. Je nach Konstellation ergibt sich sogar ein Anspruch auf eine Zuordnung zu Stufe 2.

öffentldiens

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #9 am: 02.06.2020 10:31 »
@Spid


Doch, selbstverständlich hat es mit der Frage zu tun. Je nach Konstellation ergibt sich sogar ein Anspruch auf eine Zuordnung zu Stufe 2.



Genau das war meine Frage. Habe ich einen Anspruch auf die Stufe 2 oder wird dies durch die höhere Entgeldgruppe abgedeckt.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #10 am: 02.06.2020 10:50 »
Nein, Deine Frage war:
Lohnt es sich für mich eine Stufenmitnahme zu beantragen oder habe ich eher schlechte Aussichten?

Das ist etwas völlig anderes. Maßgeblich für die Bestimmung des Anspruchs auf Stufenzuordnung zu einer höheren Stufe als Stufe 1 bei Einstellung ist das Vorhandensein einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Maßgeblich dafür ist jedoch die tatsächliche Eingruppierung und nicht die unmaßgebliche Rechtsmeinung des AG dazu. Handelt es sich um dieselbe auszuübende Tätigkeit, handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung. Dann irrte aber entweder der alte oder der neue AG (oder beide) hinsichtlich der Eingruppierung. Handelt es sich um eine Eingruppierung in E6, besteht dann Anspruch auf E6/2, die Bezahlung nach E8/1 stellte dann eine Besserstellung dar, auf die sich die Arbeitsvertragsparteien einigen könnten - auch wenn das die Eingruppierung nicht berührt. Handelt es sich um eine E8, besteht Anspruch auf E8/2. Irren beide, besteht Anspruch auf die tatsächliche Entgeltgruppe Stufe 2.

Völlig unabhängig von diesem Anspruch ist die Übernahme der Stufe bei unmittelbarem Wechsel zwischen den beiden Gemeinden, die im Ermessen des AG liegt und die zum Tragen kommen könnte, wenn es sich doch nicht um dieselbe Tätigkeit oder eine so ähnliche Tätigkeit handelt, daß sich einschlägige Berufserfahrung ergäbe.

MrRossi

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Antw:Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?
« Antwort #11 am: 02.06.2020 10:53 »
@Spid

auch Ihnen vielen Dank für die Antwort auch wenn sie in keinster Weise mit meiner Frage zu tun hat.

Doch, selbstverständlich hat es mit der Frage zu tun. Je nach Konstellation ergibt sich sogar ein Anspruch auf eine Zuordnung zu Stufe 2.
Der neue AG könnte auch übertariflich Entlohnen, das ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.
Sollte, wie von Dir angenommen, die Eingruppierung einem Irrtum unterliegen sind ja auch noch Ansprüche beim alten AG geltend zu machen.