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Stufenmitnahme E6 Stufe 2 - E8 Stufe?

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Spid:

--- Zitat von: öffentldiens am 02.06.2020 10:08 ---Es ist oftmals so, dass in kleineren Gemeinden die Eingruppierung niederiger ist, als in größeren Gemeinden. Das ist vielleicht fachlich nicht richtiger, wird jedoch in der praxis oft so gemacht.

--- End quote ---

Die „Praxis“ berührt die Eingruppierung in keinster Weise. TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG eingruppiert.

öffentldiens:
@Spid

auch Ihnen vielen Dank für die Antwort auch wenn sie in keinster Weise mit meiner Frage zu tun hat.

Schokobon:
Lass dir von deinem alten Arbeitgeber eine Tätigkeitsaufstellung geben/bescheinigen.
Sollte es sich um die gleichen Tätigkeiten wie beim neuen AG handeln legst du das bei deiner neuen Personalabteilung vor und bittest um Zuordnung der Stufe 2 unter Verweis auf § 16 Abs. 2 S. 2 TVÖD VKA

Siehst ja was sie dazu sagen.

Spid:

--- Zitat von: öffentldiens am 02.06.2020 10:16 ---@Spid

auch Ihnen vielen Dank für die Antwort auch wenn sie in keinster Weise mit meiner Frage zu tun hat.

--- End quote ---

Doch, selbstverständlich hat es mit der Frage zu tun. Je nach Konstellation ergibt sich sogar ein Anspruch auf eine Zuordnung zu Stufe 2.

öffentldiens:

--- Zitat von: Spid am 02.06.2020 10:22 ---
--- Zitat von: öffentldiens am 02.06.2020 10:16 ---@Spid


Doch, selbstverständlich hat es mit der Frage zu tun. Je nach Konstellation ergibt sich sogar ein Anspruch auf eine Zuordnung zu Stufe 2.

--- End quote ---



Genau das war meine Frage. Habe ich einen Anspruch auf die Stufe 2 oder wird dies durch die höhere Entgeldgruppe abgedeckt.
--- End quote ---

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