Wieso weit hergeholt? Du weißt ja nicht ob "jemand einfach nur Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte" oder andere Zwecke mit seinem Anruf verfolgt.
Genau
Aber die Zentrale sollte in der Lage sein zu antworten: Müller ist nicht im Hause solle ich sie an die Vertretung weiterleiten, oder soll sie sie zurückrufen?
Und auf nachfrage, wann sie erreichbar ist, soll die Zentrale was antworten?
a) Darf ich ihnen aus DSVGO gründen nicht mitteilen? (Was ja so pauschal nicht stimmt)
b) ab dem x.x. (ohne Grund natürlich, denn das muss selbst die Zentrale in der Tat nicht wissen, ob krank, Weltreise, Urlaub oder Dienstreise, weg ist weg, dass reicht an Info)
Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.
Geht eben auch nicht unbedingt der Zentrale was an, hat eben auch nichts mit DSGVO zu tun.
Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Weil jemand bis zum x/y nicht im Büro ist, lässt den direkten Schluss zu, dass jemand nicht zuhause ist?
Da hat dann der Spion, ja schon ganze arbeit geleistet:
Er weiß wo man wohnt und wo man arbeitet und braucht jetzt noch die Info wie lange er nicht zur arbeit geht?
Ja: Man muss ihm nicht auf die Nase binden dass er die nächsten 6 Wochen im Krankenhaus liegt, dass stimmt.
Deswegen ist ein
c) probieren sie es nächste Woche nochmal auch ausreichend und nicht probieren sie es in 6 Wochen nochmal.