Autor Thema: Nicht "krank", "im Urlaub"? Nicht einfach Nummer notieren?  (Read 4540 times)

Bummtschack

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Hallo,

war zuvor in der Privaten u. a. in der Telefonzentrale. Jetzt u. a. in der Telefonzentrale im ÖD.

Ich hab jetzt immer z. B. gesagt, dass jemand krank oder im Urlaub ist, wenn das so war oder mir direkt die Telefonnummer notiert und zurückgerufen oder die Nummer weitergegeben, wenn MitarbeiterIn nicht am Platz.

Das wäre wohl aber lt. DSGVO nicht ok.

Da ich eine solche Schulung nicht hatte, ist das wirklich richtig?

Ich soll wohl sagen, dass die Person grad nicht im Hause ist. Wenn die Person aber jetzt 3 Wochen nicht im Hause ist und der Anrufer jeden Tag anfragt und ich muss jedes Mal sagen, dass nicht im Hause, ist ja auch blöd.

Nummern darf ich wohl auch nicht einfach notieren, sondern muss vorher fragen, ob ich die notieren darf.

Danke.

Gruß


Lars73

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Das Vorgehen sollte vom Vorgesetzten vorgegeben werden.

Die Angabe krank wäre zu vermeiden. Urlaub eher auch. Gegen die Aussage die Person ist voraussichtlich wieder ab [Datum] zu erreichen wird in der Regel nichts zu sagen sein.

Ob man Durchwahlen herausgibt hängt von der Praxis der Behörde ab.

Am besten fragt man ob die Person zurückrufen soll und bittet um Angabe der Telefonnummer. Das wird man als Einverständnis werten können.

Schmitti

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Ob das Datenschutz ist oder nicht, ist eigentlich völlig egal. Es lässt sich doch ganz einfach ändern.
Ich soll wohl sagen, dass die Person grad nicht im Hause ist. Wenn die Person aber jetzt 3 Wochen nicht im Hause ist und der Anrufer jeden Tag anfragt und ich muss jedes Mal sagen, dass nicht im Hause, ist ja auch blöd.
Dann sagt man "Der Mitarbeiter ist in drei Wochen/ ab dem xx.xx. wieder erreichbar." Fertig. Der Grund geht Außenstehende nichts an, eigentlich braucht auch die Telefonzentrale nur wissen "erreichbar ja/nein", alles andere ist für den Aufgabenbereich uninteressant.
Nummern darf ich wohl auch nicht einfach notieren, sondern muss vorher fragen, ob ich die notieren darf.
Auch das wird hier schon ewig so gemacht. Die Nummern vieler Anrufer sind doch eh unterdrückt, also fragt man die ja auch.

2Qt2beStr8

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Ich hab jetzt immer z. B. gesagt, dass jemand krank oder im Urlaub ist

Soweit ich weiß, dürfest du das in der Telefonzentrale überhaupt nicht wissen. Denn auch das fällt schon unter die DSGVO.

Du darfst wissen da oder nicht da, aber alles andere nicht.

WasDennNun

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Ich hab jetzt immer z. B. gesagt, dass jemand krank oder im Urlaub ist

Soweit ich weiß, dürfest du das in der Telefonzentrale überhaupt nicht wissen. Denn auch das fällt schon unter die DSGVO.

Du darfst wissen da oder nicht da, aber alles andere nicht.
Außer wenn es entsprechend geregelt ist oder man dem zugestimmt hat, dass die Telefonzentrale es weiß.
Das DSGVO verbietet ja nicht, dass die Telefonzentrale so etwas weiß.

ike

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Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.

Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.

Durch gezielte, teils mehrere anrufe, könnte sich dann jemand ein "Profil" zusammensetzen.
Dazu einmal bitte den Begriff "social engineering" im Internet suchen:

"Social Engineering ist ein Verfahren, um sicherheitstechnisch relevante Daten durch Ausnutzung menschlicher Komponenten in Erfahrung zu bringen. Abhängig vom Autoritätslevel der betrogenen Person entstehen durch Social Engineering beträchtliche Schäden."

Icke

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Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.

Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.

Durch gezielte, teils mehrere anrufe, könnte sich dann jemand ein "Profil" zusammensetzen.
Dazu einmal bitte den Begriff "social engineering" im Internet suchen:

"Social Engineering ist ein Verfahren, um sicherheitstechnisch relevante Daten durch Ausnutzung menschlicher Komponenten in Erfahrung zu bringen. Abhängig vom Autoritätslevel der betrogenen Person entstehen durch Social Engineering beträchtliche Schäden."

Bisschen sehr weit hergeholt, wenn einfach nur jemand Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte und ihm mitgeteilt wird, dass sie in zwei Wochen wieder im Dienst ist.

DiVO

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Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.

Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.

Durch gezielte, teils mehrere anrufe, könnte sich dann jemand ein "Profil" zusammensetzen.
Dazu einmal bitte den Begriff "social engineering" im Internet suchen:

"Social Engineering ist ein Verfahren, um sicherheitstechnisch relevante Daten durch Ausnutzung menschlicher Komponenten in Erfahrung zu bringen. Abhängig vom Autoritätslevel der betrogenen Person entstehen durch Social Engineering beträchtliche Schäden."

Bisschen sehr weit hergeholt, wenn einfach nur jemand Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte und ihm mitgeteilt wird, dass sie in zwei Wochen wieder im Dienst ist.

Wieso weit hergeholt? Du weißt ja nicht ob "jemand einfach nur Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte" oder andere Zwecke mit seinem Anruf verfolgt.

WasDennNun

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Wieso weit hergeholt? Du weißt ja nicht ob "jemand einfach nur Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte" oder andere Zwecke mit seinem Anruf verfolgt.
Genau
Aber die Zentrale sollte in der Lage sein zu antworten: Müller ist nicht im Hause solle ich sie an die Vertretung weiterleiten, oder soll sie sie zurückrufen?
Und auf nachfrage, wann sie erreichbar ist, soll die Zentrale was antworten?
a) Darf ich ihnen aus DSVGO gründen nicht mitteilen? (Was ja so pauschal nicht stimmt)
b) ab dem x.x. (ohne Grund natürlich, denn das muss selbst die Zentrale in der Tat nicht wissen, ob krank, Weltreise, Urlaub oder Dienstreise, weg ist weg, dass reicht an Info)

Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.
Geht eben auch nicht unbedingt der Zentrale was an, hat eben auch nichts mit DSGVO zu tun.
Zitat
Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Weil jemand bis zum x/y nicht im Büro ist, lässt den direkten Schluss zu, dass jemand nicht zuhause ist?
Da hat dann der Spion, ja schon ganze arbeit geleistet:
Er weiß wo man wohnt und wo man arbeitet und braucht jetzt noch die Info wie lange er nicht zur arbeit geht?
Ja: Man muss ihm nicht auf die Nase binden dass er die nächsten 6 Wochen im Krankenhaus liegt, dass stimmt.

Deswegen ist ein
c) probieren sie es nächste Woche nochmal auch ausreichend und nicht probieren sie es in 6 Wochen nochmal.

Feidl

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Früher konnten die Mitarbeiter bei uns im Zeiterfassungssystem nicht nur sehen, ob jemand da ist oder nicht bzw. Dienstgang hat, sondern wenn er nicht da ist, ob Feierabend, Urlaub oder krank ist. Hat man aber noch vor der DSGVO abgeschafft, weil wohl mancher Mitarbeiter sich notiert hat (oder zumindest gemerkt), wenn jemand krank war und es dann Gemauschel gab, wenn jemand öfter krank war.  ;D


Die "Telefonzentrale" bei uns kann wissen, wer krank ist, sie ist nämlich auch dafür verantwortlich, dies im Zeiterfassungssystem einzutragen. Aber weitergeben an Unbefugte darf sie es natürlich nicht.


Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Ist das nicht eher andersrum, wenn ich auf Arbeit erreichbar bin, bin ich nicht in meiner Wohnung (wenn nicht home office). Wenn ich hingegen abwesend bin, kann ich sonst wo sein, insbesondere in meiner Wohnung.

shenja

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Unsere Telefonzentrale war damals auch so schlau. Rausbekommen habe ich es weil mich Kunden gefragt haben wie mein Urlaub war oder ob ich wieder gesund bin. Da habe ich einfach mal gefragt woher die das wissen - Telefonzentrale. Die konnten das im Zeiterfassungssystem sehen.
Habe es dem Personalrat mitgeteilt, dass ich nicht einverstanden bin, dass die Telefonzentrale solche Daten abfragen und weitergeben kann. Da kam man mir auch mit, dass die ja wissen müssen ob ich da bin. Habe dann gesagt, dass die es ja sehen wenn ich eingestempelt bin. Aber warum ich nicht eingestempelt bin geht die Damen und die Kunden nix an.
Wurde umgehend abgeschaltet.
Das war lange Zeit vor der DSGVO. Auch davor gab es nämlich schon eine Datenschutzverordnung.

ike

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Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Ist das nicht eher andersrum, wenn ich auf Arbeit erreichbar bin, bin ich nicht in meiner Wohnung (wenn nicht home office). Wenn ich hingegen abwesend bin, kann ich sonst wo sein, insbesondere in meiner Wohnung.

Urlaub!?

WasDennNun

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Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Ist das nicht eher andersrum, wenn ich auf Arbeit erreichbar bin, bin ich nicht in meiner Wohnung (wenn nicht home office). Wenn ich hingegen abwesend bin, kann ich sonst wo sein, insbesondere in meiner Wohnung.

Urlaub!?
Urlaub in Balkonien??

WasDennNun

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Also im Ernst, natürlich spähen Einbruchsbanden Wohnungen aus, allerdings ist mir noch nicht zu Gehör gekommen, dass sie dazu sich die Mühe machen den Arbeitsplatz zu erforschen und darüber Urlaubszeiten ermitteln.

Klingt nicht unplausibel, aber ich habe da meine Zweifel...

Trotzdem geht es niemanden externes (und auch nicht die Funktionseinheit Telefonzentrale) es etwas an warum ich nicht im Büro bin.

Feidl

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Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Ist das nicht eher andersrum, wenn ich auf Arbeit erreichbar bin, bin ich nicht in meiner Wohnung (wenn nicht home office). Wenn ich hingegen abwesend bin, kann ich sonst wo sein, insbesondere in meiner Wohnung.

Urlaub!?
Ja und?  ???