Autor Thema: Neu im Thema Stellenbewertungen  (Read 2583 times)

OrganisationsGuy

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Neu im Thema Stellenbewertungen
« am: 19.06.2020 15:21 »
Hallo in die Runde,

ich bin seit 01.05.2020 mit dem Thema Organisation betraut und darf seit dem die Stellenbewertungen im Haus bearbeiten. Nun liegen mir vom Vorgänger seit Ende 2018 eingegangene Stellenbeschreibungen vor die auf eine Bewertung warten.

Ich darf kommende Woche an einem Grundseminar, welches über zwei Tage abgehalten wird, teilnehmen. Nach einigen Tagen lesen hier im Forum sehe ich die Komplexität dieser Thematik als erschlagend an und bin mir bereits sicher das ich nach dem Seminar weiterhin mit Fragezeichen auf meiner Stelle sitzen werde.

Ich würde gerne erfragen ob es Lektüren, Lesestoff, Verordnungen oder Kommentare sowie Gerichtsurteile gibt die ihr ggfs. zur Hand habt die man unausweislich bei der Ausarbeitung haben sollte um Grundproblematiken zu kennen.

Laienhaft wie ich mich jetzt mit dem Thema auseinander gesetzt habe musste ich auch hier aus dem Forum erst einmal den unterschied zwischen Auszuübender Tätigkeit und ausgeübter Tätigkeit sowie einiger anderen Alltagsangelegenheiten wie zum Beispiel der Anweisung neuer Tätigkeiten durch Abteilungsleiter (no go) "erlernen".

Es wird leider auf unserer Kommune ebenfalls der hier oft benannte "Kuhhandel" mit den Eingruppierungen und Stellenbewertungen gehandhabt wovon ich eigentlich gerne weg möchte... daher die Frage hier an euch.

Ich bedanke mich vorab.

EDIT: Ich denke es könnte Relevant sein, dass die Kommune in Rheinland-Pfalz liegt.

Spid

  • Gast
Antw:Neu im Thema Stellenbewertungen
« Antwort #1 am: 19.06.2020 15:32 »
Die gängigen Kommentare zum Eingruppierungrecht des öD, die dort jeweils referenzierte BAG-Rechtsprechung, weitere BAG-/LAG-Rechtsprechung zu Tätigkeiten, mit denen Du Dich konkret befassen mußt, aus den Rechtsprechungsdatenbanken wären schon mal ein guter Anfang.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Neu im Thema Stellenbewertungen
« Antwort #2 am: 23.06.2020 15:10 »
Die Kuhhandel werden trotzdem stattfinden. Aber wenn man schon Tarifverträge bricht, sollte das absichtsvoll geschehen und nicht aus Unwissen. :-)

Ich persönlich empfehle die Lektüre von 15-20 Urteilen des BAG oder auch LAG-Entscheidungen im Langtext. Da wird die Struktur immer ganz gut abgebildet.

Wichtiger Unterschied: in der Praxis bewertet man meist "Stellen" (gerade als Organisator). Die Urteile sind aber "Eingruppierungfeststellungsklagen". Eingruppierung ist ungleich Stellenbewertung. Wegen diverser Überleitungen kann eine Stelle im Labor zum Beispiel mit EG 7 bewertet sein (und im Stellenplan stehen), die Beschäftigten  können aber in EG 6, EG 7 oder EG 8 tariflich korrekt eingruppiert sein (je nach dem, seit wann sie da sind und ob sie bestimmte Anträge gestellt haben oder nicht). Freu dich, wenn du nur "bewerten" sollst und die Personaler "eingruppieren"  ;D