Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Meister EG8
Spid:
Ich sehe das analog zur Rechtsprechung zu Bauhofleitern, deren Einsatzgebiet ja auch die ganze Gemeinde ist. Hier wurde auch ein großer Arbeitsbereich verneint.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:01 ---Ich sehe das analog zur Rechtsprechung zu Bauhofleitern, deren Einsatzgebiet ja auch die ganze Gemeinde ist. Hier wurde auch ein großer Arbeitsbereich verneint.
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Könntest du bitte ein Urteil verlinken?
MrRossi:
Die Weisungsbefugnis besteht doch lediglich für einen kleinen Bereich der 46 MA und umfasst nicht deren gesamten Aufgabenbereich.
Spid:
--- Zitat von: Kaiser80 am 09.06.2020 10:03 ---
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:01 ---Ich sehe das analog zur Rechtsprechung zu Bauhofleitern, deren Einsatzgebiet ja auch die ganze Gemeinde ist. Hier wurde auch ein großer Arbeitsbereich verneint.
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Könntest du bitte ein Urteil verlinken?
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Schau doch bitte in den Haufe Onlinekommentar zum TVÖD VKA, da müßte in Kapitel 14.4 ein Urteil zu Bauhofleitern referenziert sein. Ich bin diese Woche nicht im Büro.
Treffer:
--- Zitat von: MrRossi am 09.06.2020 10:10 ---Die Weisungsbefugnis besteht doch lediglich für einen kleinen Bereich der 46 MA und umfasst nicht deren gesamten Aufgabenbereich.
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Da ist mir klar. Ich möchte mich da auch nicht wichtig tun. Ich möchte es nur verstehen.
Alle Mitarbeiter benutzen ununterbrochen Elektrogeräte und haben dazu beizutragen, dass meine jährliche Geräteprüfung "sinnvoll" bleibt.
Kleine Fehler bedeuten Trinkwasserausfall von mindestens 25.000 Menschen.
Ich habe auch keinen Vertreter, da es keinen MA mit entsprechender Ausbildung gibt.
Bei jeden Fehler werde ich informiert. 365Tage/24h ob Krank oder Urlaub.
(Jahressonderzahlung wird mir bei Kranktagen trotzdem abgezogen. nur mal nebenbei)
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