Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Meister EG8
Spid:
Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
Treffer:
--- Zitat von: MrRossi am 09.06.2020 10:10 ---Die Weisungsbefugnis besteht doch lediglich für einen kleinen Bereich der 46 MA und umfasst nicht deren gesamten Aufgabenbereich.
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Die EG 9 spricht ja auch von Arbeitsstätten, in denen Handwerker/innen beschäftigt sind. Keine Anzahl, keine Gewerk, keine Weisungsbefugnis...
Ich beaufsichtige in den Arbeitsstätten auch Fremdfirmen.
Treffer:
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:29 ---Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
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Die Verantwortung nimmt mir aber halt keiner ab. Deshalb bin ich freiwillig erreichbar.
Wenn etwas passiert, wird der Verantwortliche gesucht.
Die Verantwortung für die elektrische Anlage trage ich bis 4 Jahre nach meiner letzten Anlagenprüfung. Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Berufskollegen leisten sich teure Managerversicherungen, da das rechtlich nach wie vor Grauzone ist.
Kaiser80:
--- Zitat von: Treffer am 09.06.2020 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:29 ---Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
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Die Verantwortung nimmt mir aber halt keiner ab. Deshalb bin ich freiwillig erreichbar.
Wenn etwas passiert, wird der Verantwortliche gesucht.
Die Verantwortung für die elektrische Anlage trage ich bis 4 Jahre nach meiner letzten Anlagenprüfung. Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Berufskollegen leisten sich teure Managerversicherungen, da das rechtlich nach wie vor Grauzone ist.
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--- Zitat von: Treffer am 09.06.2020 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:29 ---Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
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Die Verantwortung nimmt mir aber halt keiner ab. Deshalb bin ich freiwillig erreichbar.
Wenn etwas passiert, wird der Verantwortliche gesucht.
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Ist jetzt nicht böse gemeint, aber hast noch alle Latten am Zaun? Wieso heftest du dir das Versagen deines AG ans Bein?
Treffer:
--- Zitat von: Kaiser80 am 09.06.2020 10:40 ---
--- Zitat von: Treffer am 09.06.2020 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:29 ---
Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
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Die Verantwortung nimmt mir aber halt keiner ab. Deshalb bin ich freiwillig erreichbar.
Wenn etwas passiert, wird der Verantwortliche gesucht.
Die Verantwortung für die elektrische Anlage trage ich bis 4 Jahre nach meiner letzten Anlagenprüfung. Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Berufskollegen leisten sich teure Managerversicherungen, da das rechtlich nach wie vor Grauzone ist.
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--- Zitat von: Treffer am 09.06.2020 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 09.06.2020 10:29 ---Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
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Die Verantwortung nimmt mir aber halt keiner ab. Deshalb bin ich freiwillig erreichbar.
Wenn etwas passiert, wird der Verantwortliche gesucht.
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Ist jetzt nicht böse gemeint, aber hast noch alle Latten am Zaun? Wieso heftest du dir das Versagen deines AG ans Bein?
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Tja... so geht das jeder VEFK im Land. In der freien Wirtschaft wird das auch deutlich besser vergütet.
Ja, da werde ich auch mal wieder hin wechseln. Ich möchte hier aber etwas Lobbyarbeit betreiben.
Der AG darf die Verantwortung laut Arbeitsschutzgesetz nicht übernehmen, da er laut DIN VDE 1000-10 keine Befähigung dazu hat. Daher gibt er diese Verantwortung ab, da sonst Organisationsverschulden vorliegt.
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