Urlaub ist Urlaub, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - und sofern der AG keine Rufbereitschaft anordnet und vergütet, besteht auch kein Grund, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die JSZ wird nur gekürzt, wenn kein Grundsätzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht.
Die Verantwortung nimmt mir aber halt keiner ab. Deshalb bin ich freiwillig erreichbar.
Wenn etwas passiert, wird der Verantwortliche gesucht.
Die Verantwortung für die elektrische Anlage trage ich bis 4 Jahre nach meiner letzten Anlagenprüfung. Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Berufskollegen leisten sich teure Managerversicherungen, da das rechtlich nach wie vor Grauzone ist.
Bin dein Theard mal überflogen und verstehe dein problem nicht =)
Was soll man dazu sagen: Selbst schuld!?!
Verstehe nicht auf was du hinaus willst, du hast ein Schild umhängen wo drauf steht, bitte tritt mir in den Arsch, dein AG macht es, weil du es ja so willst und nun beschwerst du dich dafür. Auf was möchtest du hinaus? Wir sind hier im ÖD und nicht in der freien Wirtschaft =), falls system noch nicht verstanden.
Wie in meinen Beiträgen zu lesen, habe ich mich nicht beschwert.
Fachlich ist alles in Ordnung, sodass ich da nichts zu befürchten habe was du da meinst.
Antworten habe ich auch viele gute erhalten.
Ich wollte lediglich wissen, ob das Konstrukt Tätigkeitsbeschreibung, Berufung, Eingruppierung richtig ist.
Ganz beantwortet wurde das allerdings noch nicht.
Meine Überschrift ist etwas irreführend. Ich bekomme sie aber nicht geändert.