Hm ich bin mir ehrlich gesagt auch total unsicher. Offiziell bin ich Vertreterin. Dann wurde der Stelleninhaber krank und das länger als 4 Wochen. Drauf habe ich den Antrag auf die Zulage gestellt.
Dann kam der Stelleninhaber mit einer Wiedereingliederung wieder, das Personalamt fragte meinen Vorgesetzten, ob ich die Aufgaben auch für die Zeit der Wiedereingliederung weiter ausübe. Dies bejaht er.
Wie gesagt, nun hat der Stelleninhaber Urlaub.
Ich bekommen trotzdem weiterhin von meinem Vorgesetzten die Aufgaben zur Bearbeitung, da ich als Verterin eingetragen bin, wie er sagt.
Wäre der Stelleninhaber jetzt zB. 4Wochen da und hat dann eine Woche Urlaub, würde ich die Aufgaben auch 1 Woche übernehmen (ohne Zualge, weil nicht mindestens 4 Wochen)