Guten Abend.
Folgende Fallgestaltung…
Ich wurde im Juli 2005 zum Reg.-Sekretär z. A. ernannt. Zu diesem Zeitpunkt war ich 18 ½ Jahre.
Mein BDA beginnt mit dem 21. Lebensjahr. Also sprich bei mir im Dezember 2007 (21. Geburtstag). So war es nach damaligen Recht.
Aufgrund des Gesetzesänderung zum Juli 2013 habe ich bei meiner Dienststelle nachgefragt, ob Bezüge nach meinem tatsächlichen Erfahrungsdienstalter gezahlt werden können.
Dies wurde verneint mit der Begründung das dies für so einen Altfall wie mich nicht zu trifft.
Ich bin seit Juli 2005 als Landesbeamter tätig. Lediglich Abwesenheit von 9 Monaten Grundwehrdienst und 2 Monaten Elternzeit. Also eine durchgängige Erfahrungszeit.
Meine Frage ist daher gibt es ein Gerichtsurteil bzw. hat die Dienststelle mit Ihrer Begründung Recht?
Für die Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Gruß Michael