Da bisher keiner geantwortet hat, mal ein Versuch ohne Gewähr:
Es geht ja vermutlich nur um die selbst gezahlten Eigenanteile an der VBL.
Soweit diese während der Zahlung von der STeuer abgesetzt wurden sind sie bei Rückzahlung m.E. auch in der Steuererklärung anzugeben.
Hast Du was schriftliches von der VBL zur Rückzahlung ? Steht da was von "anzugeben in Zeile 11" der Anlage XX oder so ähnlich oder vielleicht ein Text zur Steuerpflicht.
Alternativ kannst Du auch beim Finanzamt nachfragen, meist geben die schnell und korrekt Auskunft, willst Du dort allerdings eine rechtsverbindliche Auskunft kann das Finanzamt dafür eine Gebühr erheben. Aber vielleicht reicht ja eine telefonische Nachfrage