Hallo und Danke für die Antworten,
also von meinem neuen Dienstherren wurde ich noch nicht beurteilt.
Am 31.05.2019 Wechsel zum neuen Dienstherr (VO sagt nach einem Jahr Beurteilung (ohne Beurteilung keine Beförderung)).
am 31.05.2020 ist das Jahr um, also Beurteilung, damit ich vom neuen Dienstherren befördert werden könnte.
Diese Beurteilung ist sozusagen die Grundvoraussetzung zur Beförderung (wenn diese auch gut ist).
Das Problem, keine Beurteilung, keine mögliche Beförderung.
Beurteilung zu Spät, möglicher Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber den Beamten.
Dazu aber förmliches Verfahren möglich (will ich denn meinen Dienstherrn verklagen?), das ist immer so negativ belastend und evtl. der Karriere nicht unbedingt förderlich.
Es spricht oder schreibt sich immer so leicht, mit Klage oder förmlichen Rechtsbehelfen, die auch gerechtfertigt sind, aber es gibt (zumindest bei mir) doch eine nicht zu unterschätzende Hemmschwelle.