Ah, danke.
D. h., man hat 2 Wochen nach Einzug Zeit, sich anzumelden und der Vermieter auch 2 Wochen Zeit, dem Mieter 2 Wochen nach Einzug die Bestätigung auszustellen. Meldet man sich also eine Woche nach Einzug an, hat man noch eine Woche Zeit, diese vorzulegen und somit ist es keine generelle Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Es sei denn, man meldet sich erst zwei Wochen oder später nach Einzug an!?