@Fanboy: Wenn Du nicht die erforderlichen Dokumente/Nachweise für eine Anmeldung mitbringst, sehe ich die Behörde nicht verpflichtet, Deine Anmeldung entgegenzunehmen bzw. auszuführen.
Möglicherweise wird man aber eine Frist zur Anmeldung unter Vorlage aller erforderlicher Dokumente setzen, die zwar später als 14 Tage nach Einzug liegt, innerhalb der man aber von Ordnungs- oder Zwangsgeldern absehen wird.
Andere Behörden nehmen die Anmeldung auch ohne die WGB entgegen und notieren das Fehlen dieser, sofern sie nicht beigebracht wird folgen dann eben auch weitere Maßnahmen. Mir ist eine Stadt bekannt, die als letztes Mittel Ersatzzwangshaft beantragt.
@yamato: Als Eigentümer der Wohnung muss man sich die Bestätigung selbst ausstellen. Nachweise werden nach meiner Erfahrung nur stichprobenartig verlangt bzw. wenn es Anlass zum Zweifel gibt.
Die Bescheinigung eines Dritten, der möglicherweise gar nicht selbst in der Kommune wohnt, ist ja quasi auch kaum zu prüfen, zumindest nicht direkt. Insofern besteht da nach wie vor Betrugspotential (Scheinanmeldungen bzw. Anmeldungen zum Bezug von (Sozial)Leistungen waren ja wohl der Grund für die Einführung dieser Pflicht), die Folgen eines solchen Handels sollte einem jedoch bewusst sein.