Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
LeonL:
Hallo liebe ForistInnen,
ich habe erneut eine Frage zum Wechsel der Stelle innerhalb des Landes Berlin. Hierzu hatte ich schon einmal dieses Thema geöffnet, das nun schon geschlossen ist: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112898.0.html
Ich bin in der Situation, dass ich aktuell in EG 11/4 eingruppiert bin und ca. 1 Jahr vor dem Erreichen der EG 11/5 stehe. Ich beabsichtige meine Stelle von einem Bezirk zu einem anderen zu wechseln. die neue EG wäre die 12. Ich kenne die Höhergruppierungsmatrix und wurde in dem o.g. Topic auch von Chrille schon darauf hingwiesen, dass ich folgendermaßen "aufsteige":
EG 11/4 zu EG 12/3+Garantiebeitrag
Das wäre, wie schon richtig dargestellt wurde, nur minimal vorteilhaft im ersten Jahr. Danach wäre es für weitere 6 Jahre nachteilig, da ich in der Zeit schon die EG 11/5 erreichen würde.
Jetzt habe ich in anderen Themen gelesen, dass ein vorzeitiger Stufenaufstieg bei überdurchschnittlicher Leistung gem. § 17 (2) TVL möglich ist oder zur "Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten..." gemäß § 16 (5) TVL.
Ersteres kommt sicher nicht in Frage, da meine Leistungen in der dienstlichen Beurteilung mit "gut" benotet wurden und mich der neue Bezirk ja noch gar nicht einschätzen kann.
Daher stellt sich mir die Frage, ob § 16 (5) TVL bei einem internen Stellenwechsel von Bezirk zu Bezirk anwendbar ist oder es nur für externe Einstellungen vorgesehen ist?
Hintergrund ist, dass ich gerne den Stellenwechsel von EG 11/4 auf EG 12/4 als Verhandlungsergebnis erzielen würde und da wäre es für mich wichtig zu wissen, ob der neue Bezirk das überhaupt mit ganz viel Goodwill machen dürfte oder ob meine Verhandlung von Anfang an ins Leere liefe, weil das tarifrechtlich gar nicht erlaubt ist?
Für eure Einschätzungen auch in dieser Sache wäre ich euch sehr dankbar! :)
Spid:
Die Stufenvorweggewährung nach §16 Abs. 5 ist einer Zulage, die die Stufe nicht berührt.
WasDennNun:
Du müsstest aushandeln, dass du eben diese Zulage bekommst.
Du bist dann EG12/3 mit Zulage zur EG12/4
Ob die das für sich und der Personalstelle begründen können, sei mal dahingestellt, da müsstest du wahrscheinlich drohen, dass du ansonsten den öD verlässt.
Wastelandwarrior:
oder zunächst "abgeordnet" zur anderen Dienststelle mit vorübergehender Übertragung oder, oder, oder... die Personaler sollte sich des Problems bewusst sein und eine Lösung finden (wollen).
LeonL:
Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Informationen! Ich habe noch Fragen, vielleicht könnt ihr mir da auch noch weiterhelfen.
Wenn es sich bei der Regelung nach § 16 (5) TVL um eine Zulage handelt, ist diese dann wie der Garantiebetrag auf die Stufenlaufzeit begrenzt? Also solange ich in Stufe 12/3 bin, bekomme ich anstatt des Garantiebeitrags die Differenz zur Stufe 12/4 und wenn ich dann die Stufe 12/4 "regulär" nach drei Jahren erreiche, dann fällt die Zulage weg und ich bin dann "weiterhin" regulär in Stufe 12/4 (ergo 7 Jahre in EG 12/4)?
Falls dies so sein sollte, gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit bei einem internen Wechsel von Dienststelle zu Dienststelle aus der 11/4 direkt in die 12/4 zu kommen ohne dass es eine Zulage ist und ich entsprechend nach 4 Jahren in E 12/5 komme usw.? Oder gibt es da keinen Weg an der Höhergruppierungsmatrix vorbei?
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