Autor Thema: Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin  (Read 11318 times)

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #30 am: 04.08.2020 21:18 »
Hallo noch einmal,

in der Sache des Stellenwechsels von Bezirk A zu Bezirk B ist Bewegung gekommen. Trotzdem ich nach dem Bewerbungsgespräch noch nicht mit einer verantwortlichen Stelle über Eingruppierung und Stufenzuordnung sprechen konnte, wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die neue potentielle Dienststelle bei meiner alten Dienststelle die Versetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt hat.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher über den weiteren Werdegang und würde mich über Erfahrungen freuen. Ich muss dem Wechsel doch sicherlich schlussendlich auch noch mit einem Änderungsvertrag oder ähnlichem zustimmen, oder?

Da ich die finanziellen Aspekte noch gar nicht mit der neuen Dienststelle besprechen konnte*, ist es natürlich ungünstig, dass das jetzt alles automatisch seinen Gang geht, aber ich habe doch hoffentlich schlussendlich noch die Möglichkeit der Versetzung nicht mehr zuzustimmen, wenn es sich wie hier bereits eingehend diskutiert aus meiner Sicht nicht (mehr) lohnt zu wechseln?

(*Ich habe tatsächlich mehrfach versucht telefonisch und per Mail darüber mit den verschiedenen Instanzen ins Gespräch zu kommen, wurde aber immer weiter vertröstet...)

Spid

  • Gast
Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #31 am: 04.08.2020 21:44 »
Für die Versetzung bedarf es Deines Einverständnisses nicht, sondern für die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #32 am: 04.08.2020 22:01 »
Danke für die schnelle Antwort!

Das heißt, wenn es beides Stellen einer Entgeltgruppe wären, liefe die Versetzung nun automatisch ohne erneute Zustimmung allein weil ich mein Interesse beim Bewerbungsgespräch bekundet habe?

LeonL

  • Gast
Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #33 am: 05.08.2020 03:59 »
In Ergänzung zu meiner Frage vorher. Ich habe mich ja von Bezirksamt A zu Bezirksamt B beworben. Ich habe am Bewerbungsgespräch erfolgreich teilgenommen und wurde telefonisch vorher informell informiert, dass ich zur Besetzung vorgeschlagen werden würde. Hier habe ich mich gefreut und auf die Problematik der Eingruppierung hingewiesen. Ich sollte auf die Personalstelle warten, es könne keine Auskunft gegeben werden vom Fachbereich, wo ich mich beworben habe.

 Mir wurde dann erst per Mail mitgeteilt, dass ich vorbehaltlich der Zustimmung der Beschäftigtenvertretung und des Ablaufs der Konkurrentenklagefrist für die Stelle ausgewählt wurde und eine Versetzung zu Bezirk B angestrebt ist. Mir wurde ferner 2 Wochen später schriftlich mitgeteilt, dass die neue potentielle Dienststelle bei meiner alten Dienststelle die Versetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt hat.  Daraufhin habe ich mich jeweils natürlich wieder gefreut und um Klärung der hier skizzierten finanziellen Fragen gebeten. Leider gab es darauf keine Reaktion, bzw. die Aussage, dass man dies erst beurteilen könne/wolle, wenn die Personalvertretung zugestimmt hat. Der zuständigen Stelle für die Eingruppierung lag der Vorgang auch noch gar nicht vor, weshalb eine Klärung noch nicht möglich war.

Gleichzeitig wird jetzt bereits meine jetzige Dienststelle um Versetzung gebeten.

Nun stellt sich mir auch aus der Beantwortung meiner Frage durch spid die Frage, ob ich die Zügel überhaupt noch in der Hand habe, um etwas zu verhandeln? Bislang gab es hierfür schlicht keine Möglichkeiten, trotz mehrfacher und frühzeitiger Aussagen meinerseits zum Klärungsbedarf.

Ich habe verstanden, dass ich vermutlich durch Änderungsvertrag der vorgesehenen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten der EG12 zustimmen muss. Aber wenn ich dem nicht zustimme und Bezirk B mich auch mit gleichwertigen Tätigkeiten der EG 11 einstellen würde, habe ich mich dem dann einfach zu fügen, wenn Bezirk A der Versetzung zwischenzeitlich zugestimmt hat oder ist dies ausgeschlossen, weil ich mich um solche Tätigkeiten gar nicht beworben habe?

Irgendwie finde ich das Gebaren der neuen Dienststelle schon gar nicht mehr witzig und es verleidet einem die Lust auf die neue Stelle. Ich habe bislang an meiner Bewerbung festgehalten, weil ich ja letztendlich im Fachbereich und nicht in der Personalverwaltung arbeite, aber langsam vergeht mir doch das Verständnis.
Kann ich im Zweifelsfall eine Versetzung noch abwenden, indem ich meine Bewerbung formell zurückziehe und erkläre, eine Versetzung zu Bezirk B gar nicht mehr anzustreben oder unterliege ich im Zweifelsfall dem Direktionsrecht des AG Land Berlin, jetzt wo das Verfahren der Versetzung in Gang gesetzt wurde?

« Last Edit: 05.08.2020 04:08 von LeonL »

Spid

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #34 am: 05.08.2020 06:34 »
Der AG kann Dich aus dienstlichen/betrieblichen Gründen stets versetzen, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, §4 Abs. 1 TV-L. Dazu genügt es, daß er Deiner Arbeitsleistung in einer anderen Dienststelle bedarf. Zustimmungspflichtig ist lediglich eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Solange Du nicht mindestens implizit zustimmst, passiert da überhaupt nichts.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #35 am: 05.08.2020 08:58 »
Danke, das beruhigt mich. Dann kann ich ja noch abwarten, ob man noch miteinander ins Gespräch kommt.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #36 am: 06.08.2020 11:26 »
Und nur um sicher zu gehen: Es ist auch rein hypotethetisch nicht möglich, dass Bezirk B bei Bezirk A die Versetzung beantragt, dem dann Bezirk A zustimmt, und parallel bietet mir Bezirk B einen Änderungsvertrag von E11 auf E12 an, den ich dann nicht unterschreibe und als Reaktion darauf weist mir Bezirk B dann einfach Aufgaben zu, die nur einer E11 entsprechen, weil sie die Zustimmung zur Versetzung bereits nebenher besorgt haben und ich bin schlussendlich doch versetzt?
(Weil bei einer Versetzung von E11 zu E11 ist mein Einverständnis ja nicht erforderlich.)

Spid

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #37 am: 06.08.2020 11:41 »
Klar geht das. Der AG kann Dich aus betrieblichen/dienstlichen Gründen ohne Dein Einverständnis versetzen, innerhalb derselben politischen Gemeinde sogar ohne Dich vorher zu hören.

Organisator

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #38 am: 06.08.2020 12:45 »
Und nur um sicher zu gehen: Es ist auch rein hypotethetisch nicht möglich, dass Bezirk B bei Bezirk A die Versetzung beantragt, dem dann Bezirk A zustimmt, und parallel bietet mir Bezirk B einen Änderungsvertrag von E11 auf E12 an, den ich dann nicht unterschreibe und als Reaktion darauf weist mir Bezirk B dann einfach Aufgaben zu, die nur einer E11 entsprechen, weil sie die Zustimmung zur Versetzung bereits nebenher besorgt haben und ich bin schlussendlich doch versetzt?
(Weil bei einer Versetzung von E11 zu E11 ist mein Einverständnis ja nicht erforderlich.)

Rechtlich möglich. Praktisch unwahrscheinlich. Wenn dich dein jetziges BA mag und du nicht wechseln willst bittest du einfach dein BA A, dich nicht abzuordnen / verzusetzen.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #39 am: 06.08.2020 14:32 »
Vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich habe eher die Sorge, dass das alles so unorganisiert läuft, dass das am Ende das Ergebnis sein könnte. 
Aber wenn es so ist, ist es auch erstmal okay. Man kann ja dann im Zweifel immer noch weiterziehen, wenn es gar nicht passt.
Da habe ich aber auch echt wieder einiges über meinen Arbeitgeber und den Tarifvertrag gelernt. Bewerbungen intern müssen sehr sehr gründlich überlegt sein. ;D

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #40 am: 07.08.2020 09:06 »
Eine Rückfrage hätte ich noch. Ich habe jetzt bereits viele Anregungen zu den Möglichkeiten der Eingruppierung bei der Problematik der Höhergruppierung erhalten. Da die Sache sich ja nun bereits etwas verselbstständigt hat und ich ja tatsächlich trotz alledem noch Interesse an einem Wechsel habe, könnte ich mir auch einen anderen Vorschlag vorstellen.

Ist es möglich in einem bei Höhergruppierung notwendigen Änderungsvertrag zu vereinbaren, dass ich erst einmal in EG 11 eingruppiert bleibe und mir dann die höherwertigen Tätigkeiten (quasi nach Einarbeitung) zu einem Stichtag in der Zukunft (wenn ich voraussichtlich E11/5 erreicht haben werde) übertragen werden? Oder ist so etwas aus irgendwelchen Gründen unzulässig?

Spid

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #41 am: 07.08.2020 09:27 »
Ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht notwendig.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #42 am: 07.08.2020 09:45 »
Gut, wenn meine Versetzung nun läuft und für mich eine Stelle E12 vorgesehen ist (aktuell bin ich E11), wird ja eine Änderung des Vertrages notwendig. Sollte die Änderung ohne Entgegenkommen (E11/4 zu E12/3) angeboten werden, würde ich den Änderungsvertrag nicht annehmen und versuchen bessere Regelungen zu verhandeln. Eine für mich denkbare Variante wäre eine spätere Höhergruppierung von 11/5 zu 12/5.

Natürlich könnte man in dem von mir geschilderten Fall auch auf den deklaratorischen Teil verzichtn, dass ich zunächst in E11 bis Stichtag xx.yy.202Z verbleibe und dann erst in die E12 höher gruppiert werde? Aber so wäre ja klarer was eigentlich gewollt ist?

WasDennNun

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #43 am: 07.08.2020 10:31 »
Gut, wenn meine Versetzung nun läuft und für mich eine Stelle E12 vorgesehen ist (aktuell bin ich E11), wird ja eine Änderung des Vertrages notwendig.
Nein, ist nicht notwendig, wird aber gerne gemacht.
Wenn du versetzt wirst und neue Tätigkeiten übertragen bekommst und dann diese nicht willst, dann wirst du wahrscheinlich auch nicht versetzt, weil du ja der Übertragung der neuen Tätigkeiten nicht zustimmst.
Du kannst aber mit deinem AG darüber reden, dass er dir höherwertigen Tätigkeiten in dem für eine HG notwendigem Maß erst später überträgt.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #44 am: 20.08.2020 08:54 »
Hallo noch einmal. Die Sache mit der neuen Stelle und der Höhergruppierung hat sich leider erledigt. Schlussendlich ist es dann gar nicht mehr zu einem Gespräch mit der neuen Dienststelle über die Eingruppierung gekommen und ich habe meinen Versetzungswunsch zurückgezogen. (Bin gespannt, ob das geklappt hat oder der "Marschbefehl" noch kommt.)

Eine Frage stellt sich mir jedoch zu der Thematik noch - wer weiß ob man das Wissen nicht mal wieder braucht:

Der AG kann Dich aus dienstlichen/betrieblichen Gründen stets versetzen, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, §4 Abs. 1 TV-L. Dazu genügt es, daß er Deiner Arbeitsleistung in einer anderen Dienststelle bedarf. Zustimmungspflichtig ist lediglich eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Solange Du nicht mindestens implizit zustimmst, passiert da überhaupt nichts.

Zitat
Ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht notwendig.

Auf welchem Wege müsste ich der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten implizit zustimmen, wenn nicht durch einen Änderungsvertrag? Oder stimme ich zu, wenn ich der Übertragung nicht z.B. schriftlich widerspreche? Die Frage ist bei mir irgendwie noch offen geblieben.

Das Problem ist ja wie schon mehrfach dargelegt, dass mein jetziger AG Land Berlin nicht immer der kommunikativste AG ist. Vielleicht gibts ja Erfahrungswerte anderer Berliner: Bekommt man im Falle der zu erfolgenden Versetzung ein "Gratulationsschreiben" mit Versetzungsdatum, Anschrift der neuen Dienststelle und die neue Eingruppierung bei der Versetzung und dem müsste man dann widersprechen oder wie wäre es weiter gegangen?