Autor Thema: Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin  (Read 10854 times)

LeonL

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Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« am: 03.06.2020 13:03 »
Hallo liebe ForistInnen,

ich habe erneut eine Frage zum Wechsel der Stelle innerhalb des Landes Berlin. Hierzu hatte ich schon einmal dieses Thema geöffnet, das nun schon geschlossen ist: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112898.0.html

Ich bin in der Situation, dass ich aktuell in EG 11/4 eingruppiert bin und ca. 1 Jahr vor dem Erreichen der EG 11/5 stehe. Ich beabsichtige meine Stelle von einem Bezirk zu einem anderen zu wechseln. die neue EG wäre die 12. Ich kenne die Höhergruppierungsmatrix und wurde in dem o.g. Topic auch von Chrille schon darauf hingwiesen, dass ich folgendermaßen "aufsteige":

EG 11/4 zu EG 12/3+Garantiebeitrag

Das wäre, wie schon richtig dargestellt wurde, nur minimal vorteilhaft im ersten Jahr. Danach wäre es für weitere 6 Jahre nachteilig, da ich in der Zeit schon die EG 11/5 erreichen würde.

Jetzt habe ich in anderen Themen gelesen, dass ein vorzeitiger Stufenaufstieg bei überdurchschnittlicher Leistung gem. § 17 (2) TVL möglich ist oder zur "Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten..." gemäß § 16 (5) TVL.
Ersteres kommt sicher nicht in Frage, da meine Leistungen in der dienstlichen Beurteilung mit "gut" benotet wurden und mich der neue Bezirk ja noch gar nicht einschätzen kann.

Daher stellt sich mir die Frage, ob § 16 (5) TVL bei einem internen Stellenwechsel von Bezirk zu Bezirk anwendbar ist oder es nur für externe Einstellungen vorgesehen ist?

Hintergrund ist, dass ich gerne den Stellenwechsel von EG 11/4 auf EG 12/4 als Verhandlungsergebnis erzielen würde und da wäre es für mich wichtig zu wissen, ob der neue Bezirk das überhaupt mit ganz viel Goodwill machen dürfte oder ob meine Verhandlung von Anfang an ins Leere liefe, weil das tarifrechtlich gar nicht erlaubt ist?

Für eure Einschätzungen auch in dieser Sache wäre ich euch sehr dankbar!  :)

Spid

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #1 am: 03.06.2020 13:07 »
Die Stufenvorweggewährung nach §16 Abs. 5 ist einer Zulage, die die Stufe nicht berührt.

WasDennNun

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #2 am: 03.06.2020 13:24 »
Du müsstest aushandeln, dass du eben diese Zulage bekommst.
Du bist dann EG12/3 mit Zulage zur EG12/4

Ob die das für sich und der Personalstelle begründen können, sei mal dahingestellt, da müsstest du wahrscheinlich drohen, dass du ansonsten den öD verlässt.

Wastelandwarrior

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #3 am: 03.06.2020 14:48 »
oder zunächst "abgeordnet" zur anderen Dienststelle mit vorübergehender Übertragung oder, oder, oder... die Personaler sollte sich des Problems bewusst sein und eine Lösung finden (wollen).

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #4 am: 03.06.2020 22:00 »
Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Informationen! Ich habe noch Fragen, vielleicht könnt ihr mir da auch noch weiterhelfen.

Wenn es sich bei der Regelung nach § 16 (5) TVL um eine Zulage handelt, ist diese dann wie der Garantiebetrag auf die Stufenlaufzeit begrenzt? Also solange ich in Stufe 12/3 bin, bekomme ich anstatt des Garantiebeitrags die Differenz zur Stufe 12/4 und wenn ich dann die Stufe 12/4 "regulär" nach drei Jahren erreiche, dann fällt die Zulage weg und ich bin dann "weiterhin" regulär in Stufe 12/4 (ergo 7 Jahre in EG 12/4)?

Falls dies so sein sollte, gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit bei einem internen Wechsel von Dienststelle zu Dienststelle aus der 11/4 direkt in die 12/4 zu kommen ohne dass es eine Zulage ist und ich entsprechend nach 4 Jahren in E 12/5 komme usw.? Oder gibt es da keinen Weg an der Höhergruppierungsmatrix vorbei?
« Last Edit: 03.06.2020 22:07 von LeonL »

WasDennNun

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #5 am: 04.06.2020 07:36 »
Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Informationen! Ich habe noch Fragen, vielleicht könnt ihr mir da auch noch weiterhelfen.

Wenn es sich bei der Regelung nach § 16 (5) TVL um eine Zulage handelt, ist diese dann wie der Garantiebetrag auf die Stufenlaufzeit begrenzt? Also solange ich in Stufe 12/3 bin, bekomme ich anstatt des Garantiebeitrags die Differenz zur Stufe 12/4 und wenn ich dann die Stufe 12/4 "regulär" nach drei Jahren erreiche, dann fällt die Zulage weg und ich bin dann "weiterhin" regulär in Stufe 12/4 (ergo 7 Jahre in EG 12/4)?
Das kann der AG halten wie ein Dachdecker.
Sprich das kommt auf die Formulierung der Zulage an.
Man kann z.B. plus 1 bis zum erreichen der Endstufe vereinbaren.
Oder als Diff zu eine Stufe.
Zitat
Falls dies so sein sollte, gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit bei einem internen Wechsel von Dienststelle zu Dienststelle aus der 11/4 direkt in die 12/4 zu kommen ohne dass es eine Zulage ist und ich entsprechend nach 4 Jahren in E 12/5 komme usw.? Oder gibt es da keinen Weg an der Höhergruppierungsmatrix vorbei?
Aussertariflich oder Laufzeitverkürzung nach §17.
Oder Kündigung und Neueinstellung mit Anerkennung von förderlichen Zeiten.

JC83

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #6 am: 04.06.2020 13:45 »
Du kannst dir die Mühe sparen, denn eine Vorweggewährung ist bei einem Wechsel innerhalb des Landes Berlin nicht zugelassen. Dies macht ausnahmweise und berlinuntypisch auch Sinn, da sich die einzelnen Dienststellen gegenseitig Konkurrenz machen würden, obwohl sie zum selbem AG gehören.

Ich zitiere mal SenFin:

Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergibt, dass die qualifizierte Fach-kraft tatsächlich zu besseren Bedingungen zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Landes Berlin wechseln könnte u n d würde die Nachbesetzung der Stelle mit einer anderen geeigneten Bewerberin/ ei-nem anderen geeigneten Bewerber besondere Schwierigkeiten bereiten, kann eine Zulage gewährt werden. Es muss dann geprüft werden, ob und in welchem Umfang durch die Zahlung einer Zulage zum Entgelt verhindert werden könnte, dass die/der Beschäftigte den Arbeitgeber wechselt; d. h. die Höhe der Zulage wäre mit der/dem Betroffenen auszuhandeln.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #7 am: 04.06.2020 18:34 »
Vielen Dank für eure Nachrichten und die Informationen! Ich bin immer wieder erfreut, dass es hier so viele kompetente Menschen gibt, die sich die Zeit nehmen anderen durch den "Tarifvertragsdschungel" zu helfen. Vielen Dank dafür!

Inhaltlich haben mir eure Anmerkungen sehr weitergeholfen. Ich schätze die Situation im Land Berlin und damit die Verhandlungen ebenfalls als sehr schwierig ein, aber im Zweifelsfall kann man sich dann nicht einigen.  :-\

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #8 am: 24.06.2020 16:00 »
Eine kurze Rückfrage noch zu oben genannter Problematik:

Wenn ich aus E 11 Stufe 4 in die E 13 höhergruppiert werde, lande ich ja auch in der E13 Stufe 3. Steht dann noch zusätzlich der Garantiebetrag zu oder nicht oder nur anteilig? So ganz habe ich noch nicht verstanden wann es den Garantiebetrag ganz, anteilig oder gar nicht gibt. Und wird der Garantiebetrag dann anteilig zum Gehalt der neuen Eingruppierung gezahlt (E13/3 +180€) oder ist die Bemessungsgrundlage die vorherige Einstufung (E11/4 +180€)?

Für eure Hilfe wäre ich wieder dankbar.

Spid

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #9 am: 24.06.2020 16:38 »
E11/4+GB

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #10 am: 24.06.2020 21:17 »
Danke!

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #11 am: 25.07.2020 10:48 »
Hallo liebe Community,
in der Frage des internen Stellenwechsels innerhalb des Landes Berlin von Bezirk A zu Bezirk B ist Bewegung gekommen. Ich soll noch dieses Jahr den Wechsel vollziehen. Hierzu soll ich einem Versetzungsantrag zustimmen und gleichzeitig von E11 in E12 höhergruppiert werden. Ich würde voraussichtlich jedoch analog zu 11/4+Garantiebetrag bezahlt werden und in die 12/3 zurückgruppiert werden. Hat dies eigentlich Auswirkungen auf den Erhalt der Jahressonderzahlung? Bei einem Wechsel z.B. Zum 1.11. oder 1.12. eines Kalenderjahres?
Ich würde mich über eure Erfahrungen dazu freuen.

Spid

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #12 am: 25.07.2020 11:00 »
Eine Rückgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt. Die geschilderte Stufenzuordnung und die Anwendung des Garantiebetrags ist korrekt. Eine Höhergruppierung am 01.11. oder 01.12. hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die JSZ im laufenden Jahr.

LeonL

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #13 am: 25.07.2020 11:50 »
Danke!

K

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #14 am: 28.07.2020 08:41 »
Arbeitsplatz wechseln um 100€ netto mehr zu verdienen?
Und nach 1 Jahr sogar verlieren!
Hm, macht das Sinn?