Mit der Beschlussdrucksache 300/19 vom 08.11.2019 wurden die vorläufigen Personalausweisverwaltungsvorschriften in die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PauswVwV) übergeleitet, die Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) mit der Beschlussdrucksache 301/19 vom 08.11.2019.
Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben, soweit ich mich erinnere tatsächlich 6 Monate. Dieser Passus ist jedoch vor der Finalisierung gestrichen worden und der jetzigen Formulierung, die lediglich ein
aktuelles Lichtbild nennt, gewichen, die eben für vermehrte Unsicherheit sorgt.
6.2.1.1.1 PassVwV sagt:
Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden. Als inaktuell ist - unter Berücksichtigung der bis zu 10 Jahre dauernden Gültigkeit des Passes - ein Lichtbild beispielsweise grundsätzlich dann anzusehen, wenn einzelne individuelle Merkmale auf dem Lichtbild nicht wiedergegeben sind. Bei zweifelhafter Übereinstimmung des vorgelegten Lichtbilds mit der antragstellenden Person ist ein Abgleich mit allen früheren, noch bei der Passbehörde vorhandenen Lichtbildern vorzunehmen, um Falschidentitäten vorzubeugen.
Somit ist es den Pass- und Ausweisbehörden auferlegt, die Aktualität individuell zu prüfen. Die Tendenz bei den Behörden in meinem Umfeld geht dahin, Bilder die bereits bei einem Antrag vor über 6 Monaten verwendet wurden, grundsätzlich abzulehnen. In Einzelfällen in denen jedoch wirklich keinerlei optische Veränderung zu erkennen ist, werden auch derart alte Bilder ausnahmsweise anerkannt.
Legt jemand ein älteres Lichtbild vor, auf welchem er optisch gut zu identifizieren ist und die Behörde nicht nachweisen kann, dass dieses Bild "nicht mehr aktuell" ist, dürfte auch eher im Zweifel für den Bürger entschieden werden.
Das Problem wird sich demnächst ja aber lösen, wenn die Bilder digital an die Meldebehörden übermittelt werden müssen, bzw. dort vor Ort an entsprechenden Terminals angefertigt werden, wie es kürzlich von der Bundesregierung weiter vorangebracht wurde.