Autor Thema: Fragen zu Passbildern  (Read 6821 times)

Julie

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Fragen zu Passbildern
« am: 04.06.2020 10:55 »
Hallo,

jetzt bin ich in den letzten drei Jahren bundesländerübergreifend mehrmals umgezogen, musste neue Persos beantragen, auch mal vorläufige, weil Perso verlorenging, dann auch mal Reisepass ...

Aufgrund der verschiedensten Vorgehensweisen der Passämter, möchte ich nun doch mal wissen, wie es mit den Passbildern eigentlich richtig ist.

Wie alt darf ein biometrisches Passbild max. sein?

Wie ist das, wenn ein Passbild schon in einem Reisepass von vor z. B. einem oder zwei Jahren drin ist, ich jetzt einen neuen Perso benötige und ich mich überhaupt nicht verändert habe, dann ist doch das Passbild von damals ok, wenn ich es für einen neuen Perso vorlege, oder!?

Oder gibt es da zeitliche Grenzen, nicht älter als 6 Monate oder ein Jahr?

Danke.

Grüße

Calenberger

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Antw:Fragen zu Passbildern
« Antwort #1 am: 04.06.2020 11:02 »
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D-x

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Antw:Fragen zu Passbildern
« Antwort #2 am: 04.06.2020 11:35 »
Mit der Beschlussdrucksache 300/19 vom 08.11.2019 wurden die vorläufigen Personalausweisverwaltungsvorschriften in die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PauswVwV) übergeleitet, die Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) mit der Beschlussdrucksache 301/19 vom 08.11.2019.

Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben, soweit ich mich erinnere tatsächlich 6 Monate. Dieser Passus ist jedoch vor der Finalisierung gestrichen worden und der jetzigen Formulierung, die lediglich ein aktuelles Lichtbild nennt, gewichen, die eben für vermehrte Unsicherheit sorgt.

6.2.1.1.1 PassVwV sagt:
Zitat
Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden. Als inaktuell ist - unter Berücksichtigung der bis zu 10 Jahre dauernden Gültigkeit des Passes - ein Lichtbild beispielsweise grundsätzlich dann anzusehen, wenn einzelne individuelle Merkmale auf dem Lichtbild nicht wiedergegeben sind. Bei zweifelhafter Übereinstimmung des vorgelegten Lichtbilds mit der antragstellenden Person ist ein Abgleich mit allen früheren, noch bei der Passbehörde vorhandenen Lichtbildern vorzunehmen, um Falschidentitäten vorzubeugen.

Somit ist es den Pass- und Ausweisbehörden auferlegt, die Aktualität individuell zu prüfen. Die Tendenz bei den Behörden in meinem Umfeld geht dahin, Bilder die bereits bei einem Antrag vor über 6 Monaten verwendet wurden, grundsätzlich abzulehnen. In Einzelfällen in denen jedoch wirklich keinerlei optische Veränderung zu erkennen ist, werden auch derart alte Bilder ausnahmsweise anerkannt.

Legt jemand ein älteres Lichtbild vor, auf welchem er optisch gut zu identifizieren ist und die Behörde nicht nachweisen kann, dass dieses Bild "nicht mehr aktuell" ist, dürfte auch eher im Zweifel für den Bürger entschieden werden.

Das Problem wird sich demnächst ja aber lösen, wenn die Bilder digital an die Meldebehörden übermittelt werden müssen, bzw. dort vor Ort an entsprechenden Terminals angefertigt werden, wie es kürzlich von der Bundesregierung weiter vorangebracht wurde.

Julie

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« Antwort #3 am: 04.06.2020 19:30 »
Ab wann soll denn bitteschön Letztgenanntes fix sein?

D-x

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« Antwort #4 am: 05.06.2020 08:12 »
Ein Datum steht da s.i.w. noch nicht fest. Einerseits ist es ja noch nur ein Gesetzentwurf, andererseits muss technisch entsprechend aufgerüstet werden, sowohl bei den Behörden die diese Terminals bereithalten wollen/sollen, andererseits bei den Fotografen, die wohl eine nicht zu unterschätzende Lobby haben und um ihre Einnahmen fürchten.
Während ersteres im Wesentlichen Fleißarbeit und eine Frage von Produktions- und Inbetriebnahmekapazitäten ist, muss für letztere wohl eine entsprechende Schnittstelle zur sicheren (!) Datenübertragung her, deren Konzeption sicher eine Weile dauern wird.

Was also "demnächst" konkret bedeutet, kann ich heute nicht sagen.

P.S. Aus meiner Sicht ist die nun doch eingeräumte Möglichkeit, dass Fotografen Daten zuliefern, die große Schwachstelle dabei. Ob man diese Quelle so absichern kann, dass Morphing verunmöglicht wird, werde ich gespannt beobachten. Mal schauen, wann sich der CCC der Sache annimmt und wir mit entsprechender Berichterstattung bedacht werden.
« Last Edit: 05.06.2020 08:24 von D-x »

Spid

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« Antwort #5 am: 05.06.2020 09:16 »
Im Bürgerbüro meines Wohnorts steht ein Automat, mit dem man im Wartebereich Passfotos machen kann, die der Bearbeiterin direkt an ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

was_guckst_du

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« Antwort #6 am: 05.06.2020 09:31 »
...jetzt musst du noch deinen Wohnort nenen, dann kann "Julie" ja dort zum Bürgerbüro gehen ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

D-x

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« Antwort #7 am: 05.06.2020 11:17 »
Diese Automaten sind aus meiner Sicht begrüßenswert. Aus Bürgersicht, da man nicht beim Fotografen 4 Bilder kaufen muss, von denen man meist 2-3 eh nicht mehr benötigt, während sie noch als aktuell gelten. Aus Behördensicht, da so das Manipulationsrisiko weitestmöglich gesenkt wird und eine kleine Zeitersparnis mit sich bringt. Bei Gelegenheit wollte ich allerdings mal testen wie die Geräte reagieren, wenn man denen ein ausgedrucktes Bild hinhält :-)
Weiterer Vorteil: Teils kann man auch direkt Fingerabdrücke an dem Gerät abgeben (bald auch im Personalausweis verpflichtend) die dann beim Sachbearbeiter nur noch kurz verifiziert werden müssen, was nochmal eine kleine Zeitersparnis bringt.

Problem bei der Sache: Die Geräte sind eben noch nicht so verbreitet. Meine Erfahrung ist, dass diese entweder in größeren Städten stehen, oder dort wo jemand (HVB oder IT-Leiter) eine große Affinität für Derartiges und die erforderlichen Mittel hat. Ganz billig sind die Geräte ja nicht. Möglicherweise stellt der Bund die ja demnächst oder subventioniert die zumindest. In irgendeiner aktuellen Berichterstattung las ich zumindest, dass da schonmal Kosten für Anschaffung und Betrieb ermittelt wurden...

Spid

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« Antwort #8 am: 05.06.2020 11:40 »
Also ich bin als Kunde zufrieden und die Mitarbeiterin war auch sehr angetan. Wenn man Personalausweis und Reisepass zeitgleich machen läßt, zahlt man auch nur einmal - und man nutzt die Wartezeit sinnvoll.

BAT

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« Antwort #9 am: 05.06.2020 11:56 »
Wobei ich persönlich die Gültigkeit dieser Pässe nicht identisch haben möchte, dann ist immer ein gültigiger da, wenn man die Verlängerung vergisst. Seit dem Fall des eisernen Vorhanges ist das aber nicht mehr so wichtig mE.

sr4711

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« Antwort #10 am: 05.06.2020 23:12 »
Also ich bin als Kunde zufrieden und die Mitarbeiterin war auch sehr angetan. Wenn man Personalausweis und Reisepass zeitgleich machen läßt, zahlt man auch nur einmal - und man nutzt die Wartezeit sinnvoll.

Sicherlich war sie bei diesem Kunden besonders angetan ;) ;D

Wobei mich interessieren würde, weshalb du einen PA hast. Ich habe einen Reisepass weil ich den für ex-EU-Reisen eh brauche, der liegt zuhause und gut ist.

Spid

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« Antwort #11 am: 05.06.2020 23:28 »
Es gibt Rechtsgeschäfte, zu denen ich ansonsten noch zusätzlich eine Meldebescheinigung beibringen müßte.

sr4711

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« Antwort #12 am: 05.06.2020 23:55 »
Hab ich hinten in den Pass bürogeklammert ..

Spid

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« Antwort #13 am: 06.06.2020 00:44 »
Ist doch nur 3 Monate oder ausnahmsweise bis zu 12 Monate gültig - und kostet jedes Mal 9€.

sr4711

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« Antwort #14 am: 06.06.2020 01:29 »
Bei mir steht keine Gültigkeit drauf, hat mich noch nie jemand drauf hingewiesen oder moniert.

Sogar die Ausstellung war kostenlos.