Autor Thema: Fragen zu Passbildern  (Read 6771 times)

Schantalle

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Antw:Fragen zu Passbildern
« Antwort #15 am: 06.06.2020 10:19 »
Ich habe auch mal eine Frage. Ich habe einen Perso von vor fünf Jahren und habe jetzt für einen Reisepass dasselbe Passbild vorgelegt und es wurde genommen. Ich habe mich überhaupt nicht verändert. Die Sachbearbeiterin hat mich und das Bild verglichen und gesagt, dass das passt. Es interessiert mich, ob das überhaupt rechtens war, ob die Sachbearbeiterin und ich "Ärger" bekommen könnten. :-/

Schantalle

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« Antwort #16 am: 06.06.2020 17:21 »
Nachfrage, oder hätte das "alte" Passbild einfach mit der Begründung nicht mehr genommen werden dürfen, da es in einem Perso, der jetzt 5 Jahre alt ist, aber noch 5 Jahre gültig ist, schon drin ist? Wäre für mich aber auch irgendwie unlogisch, da ich mich in den letzten 5 Jahren überhaupt nicht verändert habe, aber ich könnte mich in den nächsten 5 Jahren so stark verändern, dass man mich anhand des aktuellen Persos auch nicht mehr identifizieren könnte. Generell verboten kann es ja nicht sein, ein Passbild für einen Pass zu nehmen, das schon in einem Perso ist, oder umgekehrt, da man ja bei gleichzeitiger Antragsstellung ein und dasselbe Passbild für beide Dokumente nehmen kann. @d-x, @inter omnes

2strong

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« Antwort #17 am: 06.06.2020 20:28 »
Der Name scheint mir hier Programm zu sein.

Schantalle

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« Antwort #18 am: 07.06.2020 08:15 »
Der Name scheint mir hier Programm zu sein.

Meinen Sie mich? Falls ja, inwiefern, bitte?

2strong

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« Antwort #19 am: 07.06.2020 11:26 »
Wie der Kollege schon ausführte:

VV Nr. 6.2.1.1.1 PassVwV
"Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden."

Wenn Du also so aussiehst, wie auf dem Bild, war alles gut und keiner kriegt den Popo verhauen.

Schantalle

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« Antwort #20 am: 07.06.2020 16:13 »
Vllt steh ich ja auf das mit dem Popo!? ;-)

Aber mal ernst! ;-) Man hört ja immer wieder mal, dass ein Passbild, das man bereits schonmal in einem Ausweis hatte, es genau deswegen nicht nochmal in einem neuen Ausweis/Pass haben darf, obwohl man sich nicht verändert hat. Dann ist das ja falsch! Aber wo kommt dann diese Mär her? In der Nachbargemeinde wird ein Passbild genau aus diesem Grund bei einem neuen Pass/Ausweis abgelehnt und man wird weggeschickt, um ein neues Passbild machen zu lassen.

2strong

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« Antwort #21 am: 07.06.2020 16:48 »
Wie ärgerlich, dass ich nicht bei Dir auf'm Bürgerbüro arbeite  ;)

Dass ein Bild, auf dem alle wesentlichen Identifikationsmerkmale erkennbar sind und das noch aktuell wirkt, abgelehnt wird, ist nach der VV unzulässig. Aber bevor man eine solche mutmaßliche Fehlentscheidung vor dem Berwaltungsgericht feststellen lässt, macht man wahrscheinlich lieber einfach ein neues Foto.

Schantalle

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« Antwort #22 am: 07.06.2020 17:15 »
Wie ärgerlich, dass ich nicht bei Dir auf'm Bürgerbüro arbeite  ;)

Dass ein Bild, auf dem alle wesentlichen Identifikationsmerkmale erkennbar sind und das noch aktuell wirkt, abgelehnt wird, ist nach der VV unzulässig. Aber bevor man eine solche mutmaßliche Fehlentscheidung vor dem Berwaltungsgericht feststellen lässt, macht man wahrscheinlich lieber einfach ein neues Foto.

Da ist immer so viel los, da würde nichts gehen! xD Ob das datenschutzrechtlich ok ist, sei mal dahingestellt. Trotz Trennwände kann jeder alles hören! o_O

Und das mit dem "unzulässig" geht aus VV Nr. 6.2.1.1.1 PassVwV quasi im Umkehrschluss hervor oder gibts dazu noch eine extra Nummer, aus der explizit hervorgeht, dass es unzulässig ist, ein Passbild abzulehnen, das alle Merkmale erfüllt?
 

inter omnes

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« Antwort #23 am: 07.06.2020 18:03 »

Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben, soweit ich mich erinnere tatsächlich 6 Monate. Dieser Passus ist jedoch vor der Finalisierung gestrichen worden und der jetzigen Formulierung, die lediglich ein aktuelles Lichtbild nennt, gewichen, die eben für vermehrte Unsicherheit sorgt.


Zum Glück wurde auf den Unsinn verzichtet, ein maximales Alter des Lichtbildes festzulegen; die Formulierung "aktuelles" ist völlig ausreichend und auch zweckmäßig. Wenn sich jemand - theoretisch überspitzt- in den letzten 30 Jahren gar nicht optisch verändert hat und noch immer genau so aussieht, wie auf dem Lichtbild, dann ist das Bild aktuell i.S.d. normativen Vorgabe. Nur das zu prüfen ist Aufgabe der Bearbeiter der Behörden. Wer als Bearbeiter auf das reine Alter des Bildes abstellt, beweist, dass er nicht in der Lage ist, den Begriff der Aktualität normkonform auszulegen. Würde man die Aktualität am reinen Alter des Lichtbildes messen, wäre auch ein Lichtbild aktuell, dass vor 5 Monaten gefertigt wurde, der Antagsteller aber vor 3 Monaten eine Gesichts-OP hat durchführen lassen, die die äußere Erscheinung massiv verändert hat.
In diesem Sinne wird glaube ich sehr deutlich, warum der Gesetzgeber glücklicherweise die Sinn- und Zwecklosigkeit einer starren Frist erkannt hat. Von ökonomischen und ökologischen Aspekten eines solchen Unfugs mal ganz abgesehen...

inter omnes

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« Antwort #24 am: 07.06.2020 18:20 »
Und das mit dem "unzulässig" geht aus VV Nr. 6.2.1.1.1 PassVwV quasi im Umkehrschluss hervor oder gibts dazu noch eine extra Nummer, aus der explizit hervorgeht, dass es unzulässig ist, ein Passbild abzulehnen, das alle Merkmale erfüllt?

Die Verwaltungsvorschrift enthält doch eine genaue Definition/Auslegung des Begriffes der Aktualität, die für die Behörden bindend ist. Soweit der jeweilige Bearbeiter davon abweicht, weil er bspw auf das bloße Alter des Lichtbildes abstellt, handelt er rechtswidrig.

Nico

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« Antwort #25 am: 07.06.2020 19:04 »
Ich häng mich hier auch mal dran, weil genau aus dem Grund, weil ein Passbild, das bereits in einem Pass ist und ich die Tage zur Antragsstellung eines Persos, dieser Antrag verwehrt wurde - eben mit dieser komischen Begrundung, dass das Passbild ja schon in einem Pass von vor vier Jahren ist und ein und dasselbe Passbild vier Jahre später nicht im Ausweis benutzt werden darf. Auf meine Frage, wo das steht, konnte mir die Teamleiterin des Bürgerbüros keine Antwort geben. Ich also in der Sprechstunde vom BGM zu dem und mich beschwert. Er wollte das klären. Bin auf die abschließende Antwort gespannt. Nur, weil ein Passbild schonmal benutzt wurde und es deswegen nicht mehr benutzt werden kann, kann ja wohl sein sein.

Nico

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« Antwort #26 am: 08.06.2020 07:16 »
Warum ich mich drangehängt habe und nachfrage sozusagen: bei mir ist es ja andersrum quasi. Ich möchte einen Perso mit einem Passbild anfertigen lassen, das bereits in einem Pass ist. Hier wurden ja die Verwaltungsvorschriften vom Pass gepostet. In den Verwaltungsvorschriften vom Ausweis finde ich allerdings keinen entsprechenden Passus. Oder sind die Verwaltungsvorschriften vom Pass analog auch auf den Ausweis anzuwenden? Falls ja, wo steht das bitte? Danke.

Nico

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« Antwort #27 am: 08.06.2020 07:42 »
@inter omnes, @D-x ;-)

D-x

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« Antwort #28 am: 08.06.2020 08:46 »

Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben [...]

Zum Glück wurde auf den Unsinn verzichtet, ein maximales Alter des Lichtbildes festzulegen [...]

Hintergrund dieser nicht nur von mir vertretenen Ansicht ist, dass die Bürger eben gerne diskutieren und nicht selten ein anderes Selbstbild haben. Da kann schonmal jemand davon überzeugt sein, sich nicht verändert zu haben, der Sachbearbeiter und auch der Meldebehördenleiter sehen das aber anders.
Dann müsste sich die Diskussion nicht darum drehen, ob nun eine Veränderung vorliegt, oder nicht. Stattdessen könnte ganz einfach darauf verwiesen werden, dass das Bild eben nachweislich älter ist und fertig aus.

inter omnes

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Antw:Fragen zu Passbildern
« Antwort #29 am: 08.06.2020 10:29 »

Dann müsste sich die Diskussion nicht darum drehen, ob nun eine Veränderung vorliegt, oder nicht. Stattdessen könnte ganz einfach darauf verwiesen werden, dass das Bild eben nachweislich älter ist und fertig aus.

Andernfalls wird darüber diskutiert, ob das Bild "nachweislich" älter ist oder nicht. Rechnung des Fotografen? Was wenn selbst gemacht? Von der Zweckverfehlung einer solchen Regelung mal ganz zu schweigen.
Natürlich gibt es "spezielle" Bürger, die gerne diskutieren, aber die würden erst recht über eine starre Frist diskutieren.