Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich bim am 01.05.2016 die Stufe 4 der EG 9b erreicht. Dann wurde die Stelle zum 01.01.2017 in eine 9c umgewandelt. Ich dachte ich wechsel nun am 01.05.2020 in die Stufe 5, ne ne durch die Höhergruppierung fängt der Zähler am 01.01.2017 wieder neu an. Sprich der Wechsel in die Erfahrungsstufe 5 erfolgt am 01.01.2021. Nun soll meine Stelle noch in diesem Jahr zu einer EG 10 gruppiert werden, dass heißt wenn das vor dem 01.01.2021 passiert und das ist wahrscheinlich, fängt der Zähler wieder bei 0 an und ich darf nochmal die Stufe 4 von vorne bestreiten. Das ist doch die Größte Sauerei die es gibt. Gibt es da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, dass einem die Erfahrungszeit angerechnet wird.
Vielen Dank schon mal im Voraus