Höhergruppierung und deren Folgen (Bestrafung)

Begonnen von floW, 04.06.2020 12:01

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was_guckst_du

Zitat von: floW in 04.06.2020 13:20
Die Tätigkeiten übe ich schon die letzten 3,.. Jahre aus, nur jetzt wird die Stellenplatzbeschreibung angepasst. Das es meine Zustimmung erfordert ist auch klar, ich sehe es trotzdem als Bestrafung.

..er hätte nur die Nerven bewahren müssen, da es ja in 2017 offensichtlich schon Hinweise darauf gegeben hat, dass die Stelle nicht richtig bewertet ist...also keine Antrag stellen sollen und in 2018 die Richtigkeit der Stellenbewertung überprüfen lassen..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Inwiefern? Er hat einfach nicht das gemacht, was er sollte.

was_guckst_du

..ich kenne ähnliche Fälle...von 6 Beschäftigten in der Abteilung  mit gleicher Tätigkeit haben 2 Anträge in 2017 gestellt und 4 nicht...zu erst haben die 2 sich über 9c in alter Stufe gefreut...nach einer neuen Stellenbewertung in 2018 sind die 4 dann stufengleich in die EG10 gekommen...

...jetzt schimpfen die anderen 2 über soviel Ungerechtigkeit, die sie aber letzendlich ihrer eigenen Blödheit zu verdanken haben...
Gruß aus "Tief im Westen"

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BAT

Na, bei denen geht es ja noch. Ich kenne Fälle, bei denen Kollegen mit dem Antrag auf 9c für Ausschreibungen auf E10 - Stellen nicht berücksichtigt wurden, da sie ja gerade noch höhergruppiert wurde. Jahreslange Sperre, weil man nicht dran ist, die nur durch Klage aus der Welt zu setzen ist.

Die Einführung der 9c war ehe Mist, zumindest für die Verwaltungsmitarbeiter.


was_guckst_du

..in diesen Fällen hätte eine Klage für ein Umdenken beim AG gereicht...
Gruß aus "Tief im Westen"

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bijou1

Hallo,
ich als "ÖD-Neuling lese hier mit und staune etwas... ist es denn nicht so, dass eine Stellenbewertung, egal wann sie durchgeführt wird, dann für alle Beschäftigten mit gleicher Tätigkeit in der Abteilung gilt?

Worauf muss man dann achten, falls ich eine Stelle im ÖD bekomme und auch in eine solche Situation komme.
-Gibt es "Anzeichen" oder Ansagen, wann eine Stellenbewertung ansteht / vorgenommen wird?
-Gibt es da vielleicht einen Zusammenhang mit der Laufzeit, die man schon /  noch in einer Stufe ist?
-wo/wie würde man erfahren, ob eine "Zustimmung" des Beschäftigten sinnvoll wäre oder man es besser lässt?
-und was bedeutet diese "Jahrelange Sperre", die BAT erwähnt?

Ich möchte gerne etwas mehr über die Strukturen erfahren, möchte gut vorbereitet sein :-)

Spid

Stellenbewertungen sind tariflich unbeachtlich. Die Schilderung von @BAT ist eine (im öD) rechtswidrige Praxis, die den Bewerberverfahrensanspruch verletzt.

BAT

Diese 9c - Sache war eine Ausnahme von der Regel. Kommt wohl nicht so schnell wieder.

Bei uns gibt es eine Matrix zum Vergabeverfahren, welcher hausinterne Bewerber auf Stellenausschreibungen berücksichtigt wird. Eine dieser Aspekte, ist die Frage, wenn jemand das letzte Mal durch Bewerbung bzw. Antrag höhergruppiert wurde. Diese Bewerber mit 9c auf Antrag fallen erstmal jahrelang zurück.

Kann aber überall anders gehandhabt werden.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

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bijou1

Ich danke Euch für die schnellen Antworten!