Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Verbeamtung?
Isie:
Das ist ja eine sehr optimistische Einschätzung. Ohne Verwaltungslehrgang 2 oder einen Studienabschluss dürfte es in den meisten Verwaltungen eher unrealistisch sein, dass Tätigkeiten oberhalb von 9a übertragen werden.
WasDennNun:
Und natürlich werden den einigen nicht die Tätigkeiten oberhalb 9a übertragen, weil sie den Job eben nicht können, oder nicht glaubhaft machen konnten, dass sie es könnten.
Und gleich kommt ein Beamter um die Ecke und sagt, man kann von E5 nicht auf E8 kommen, da es ja eine Sprungbeförderung wäre....
... es gibt auch noch den Grund, dass Beamte der Meinung sind, sie dürfen diese Jobs nicht machen.
Spid:
--- Zitat von: Isie am 05.06.2020 08:19 ---Das ist ja eine sehr optimistische Einschätzung. Ohne Verwaltungslehrgang 2 oder einen Studienabschluss dürfte es in den meisten Verwaltungen eher unrealistisch sein, dass Tätigkeiten oberhalb von 9a übertragen werden.
--- End quote ---
Wie viele Verwaltungen kennst Du denn?
Davon ab ist das bis E14 sogar ohne Schul- und Berufsausbildung möglich, während für Beamtenlaufbahnen strenge Zugangsvoraussetzungen gegeben sind.
Sonnenschein0:
Ich danke euch sehr für die vielen Antworten. Ihr habt mich sehr in meiner Entscheidung bestärkt.
Dass man ohne Studium oder Fortbildung einfach in den gehobenen Dienst kommt kann ich mir nicht vorstellen. Weder als TB noch als Beamte
Isie:
--- Zitat von: Spid am 05.06.2020 08:36 ---Davon ab ist das bis E14 sogar ohne Schul- und Berufsausbildung möglich, während für Beamtenlaufbahnen strenge Zugangsvoraussetzungen gegeben sind.
--- End quote ---
Das wäre ziemlich dämlich. Du solltest vage Möglichkeiten nicht so formulieren, als ob es wahrscheinliche Optionen wären.
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